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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Regelung ist wirklich sehr ungünstig. Eine > solche Beschlussfähigkeitsregelung sollte immer um > die Möglichkeit einer Eventualeinberufung ergänzt > werden. > Eine schriftliche Beschlussfassung ist möglich, > weil gesetzlich geregelt. Sie bedarf aber der > Zustimmung aller (!) Mitglieder.
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