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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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calippo schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser gemeinnütziger Verein hat eine alte Satzung > mit einigen problematischen Passagen, u.a. ist der > Mitgliedsbeitrag in der Satzung verankert. > Ebenfalls problematisch sehe ich den Passus, dass > zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam > zeichnungsberechtigt sind, auch wenn es nur 2 > Beisitzer sind. > Wir würden also gerne die Satzung aufräumen, haben > aber das Problem, dass zur Beschlussfähigkeit der > MV folgendes geschrieben steht: > "Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der > anwesenden Mitglieder, Änderungen der Satzung > einer Zweidrittelmehrheit, wobei mindestens die > Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend > sein müssen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die > Stimme des Vorsitzenden. Die Mitgliederversammlung > ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Anzahl > der erschienen Mitglieder." > Wir haben ca. 70 Mitglieder, die Hälfte wären 35, > zu den Mitgliederversammlungen kommen seit Jahren > konstant außer dem Vorstand 1-2 Mitglieder. Die > Satzungsänderung war schon 3 Jahre hintereinander > auf der Tagesordnung, konnte aber aufgrund des > Quorums nie abgestimmt werden. > Welche Möglichkeiten gibt es, die Satzung doch > noch geändert zu bekommen? Kann man einen > schriftlichen "Mitgliederentscheid" durchführen, > auch wenn in der Satzung nichts dazu steht?
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