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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In beiden Fälle gilt, dass eine > Einverständniserklärung vorliegen muss. > Es handelt sich rechtlich um ein Verbot mit > Erlaubnisvorbehalt. Die Nutzung der Daten ist also > mit Erlaubnis des Betroffenen zulässig. Wichtig: > Das gilt für jede Nutzungsart getrennt!
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