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Vereinsrecht und -organisation
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Zille schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in 2020 ca. im Oktober/ November eine ordentliche > MV geplant. Nun findet im Januar eine > außerordentliche MV statt weil der Vorstand sie > einberufen hat. Laut Satzung ist das zulässig. > Kann man aus Kostengründen die außerordentliche MV > mit der ordentlichen MV in diesem Jahr verbinden > und im Januar zusammen legen da laut Satzung > Anträge an die außerordentliche MV und ordentliche > MV gleich zu stellen sind.
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