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Vereinsrecht und -organisation
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke Herr Pfeffer für die Antwort. > Wahrscheinlich ist die Einladung zur > Vorstandssitzung die einfachste Lösung, um nicht > jetzt schon die Satzung ändern zu müssen. Dies > wird nach der nächsten JHV für das Jahr 2021 > sowieso der Fall sein. > Als "Gäste" sind sie dann willkommen, dürfen zwar > nicht mit abstimmen. Wenn ich aber ein > Vereinsmitglied per Anweisung mit der Überahme > einer Aufgabe betraue (die nicht vorstandsgebunden > ist), geht das sicher. Einer der zukünftigen > Beisitzer ist sowieso schon Obmann, das wäre also > schon etwas anders. Der andere Gast ist dann eben > "stiller Zuhörer" und lernt die Vorstandsarbeit > kennen. So sollte es meine ich gehen. > > Vielen Dank für Ihre wie immer erklärlichen > Antworten!
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