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Vereinsrecht und -organisation
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Ralf schrieb: ------------------------------------------------------- > Das würde ja bedeuten das zumindest zu dem > Zeitpunkt an dem die Person die das Kind > mitgebracht hat, die wenn ich richtig verstanden > habe die vorrangig aufsichtspflichtige Person ist, > auf dem Übungsplatz ist um mit ihrem Hund zu > arbeiten, die Aufsichtspflicht für das Kind auf > den Verein übergehen würde?
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