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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die genannte Vereinsversicherung dürfte eine > Gruppenunfallsversicherung sein. > Hier geht es aber um die gesetzliche Haftung - > also um die Haftpflichtversicherung. > > Eine Haftung des Vereins besteht nur, wenn ein > Verschulden vorliegt. Schon dass ist zweifelhaft, > wenn der Zaun ein ausreichender Schutz war und das > Kind nicht wirklich durch die Einwirkung des > Hundes stürzte. > Wenn, dann dürfte zunächst das Mitglied haften, > dass das Kind mitgebracht hat, weil es seine > Aufsichtspflicht verletzt hat. > Zu klären wäre auch, ob der Verein stillschweigend > eine Aufsicht über das Kind übernommen hat. > > War das Kind auf dem Vereinsgelände oder > außerhalb? > Wie alt war das Kind? > Auch das Alter spielt eine Rolle, weil es dem > Umfang der erforderlichen Aufsicht beeinflusst.
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