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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Marko schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > A: Kann das Geldvermögen trotzdem zu uns > > mitgenommen werden ? > > > > # Der auflösende Verein ist vemutlich > gemeinnütig. > > Er darf deswegen keine Vermögensteile an nicht > > gemeinnützige Organisationen geben. > > Was bedeutet das dann ? > a) Das der aufzulösende Verein sein Vermögen dann > lt. Satzung an die aufgeführte Stiftung zuführen > muss ? > > b) Wenn dem so wäre, gibt es dann wirklich keine > andere Möglichkeit, dessen Vermögen irgendwie zu > uns zu übergeben ? > > > > > > > > B: Muss das alles per Vertrag geregelt werden ? > > > > Nicht zwingend. Der Mitgliederwechsel ist ja > > freiwillig und die Vermögensübergabe eine > > Schenkung. > > > > > > > > C: Wenn das alles machbar wäre, auf was muss > der > > Verein B und wir noch achten? > > > > Die Frage ist vor allem, ob der auflösende > Verein > > bestimmte Bedingungen stellt. Das wäre > vertraglich > > zu regeln.
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