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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die schnelle Antwort Herr Pfeffer! > Aber ist es zwingend erforderlich, dass die > Beisitzer in der JHV gewählt werden und die > Beisitzerwahl nur über die Satzung geht? Dann > müssten wir ja zuerst die Satzung ändern über die > Mitglieder. > Die Idee war ursprünglich, dass 2 Beisitzer (oder > Assistenten oder wie auch immer die genannt > werden) an den Vorstandssitzung zur Einarbeitung > teilnehmen ab Januar 2020. Im Januar 2021 werden > sich diese dann für den Vorstand zur Wahl stellen. > Danach besteht der Vorstand aus 5 Köpfen. Dies > kann ja aber nur über die Änderung der Satzung > erfolgen mit dem Antrag auf Satzungsänderung in > der JHV. > Grund dafür ist, dass der Vorstand im Allgemeinen > etwas in den Aufgaben entzerrt wird. Schön wäre > es, wenn es dafür zzt. noch ohne Satzungsänderung > geht. Die im Vorpost genannte Satzungsänderung > würde dann in der JHV 2021 den Mitgliedern > präsentiert werden. Dies hat rein organisatorische > Gründe, da dann der Wahlturnus eingehalten wird. > Außerdem bekleidet einer der Assistenten noch ein > anderes Vereinsamt, was dann auch mit einem > Nachfolger versehen wird. > > Wie wäre das am Besten zu lösen? Bin da auch für > andere Vorschläge offen. > Herzlichen Dank schon einmal!
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