Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo an das Forum, > wir wollen im nächsten Jahr unseren Vorstand > erweitern auf 5 Mitglieder. Zzt. besteht der > Vorstand aus 1. Vorsitenden, 2. Vorsitzenden und > Geschäftsführer. Vorstand im Sinne § 26 BGB sind > 1. V. und GF. > Bei der nächsten JHV 2020 wollen wir 2 Beisitzer > "installieren", die dann für 1 Jahr als Beisitzer > funkgieren sollen; im Jahr darauf vollständig dem > Vorstand angehören. > Meine Frage jetzt: geht das so? Und wie setzen wir > das in der JHV am besten um? Müssen die beiden > sich zur Wahl stellen und werden als Beisitzer > gewählt durch die JHV? Oder entscheidet der > Vorstand allein, dass die als Beisitzer an den > Sitzungen teilnehmen ohne Entscheidungs- bzw. > Vertretungsgewalt quasi zu Übungszwecken für das > Jahr darauf? > Die im Jahr 2021 darauf von der JHV > zustimmungspflichtige Satzung lautet dann: "Der > Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. > Vorsitzenden, der Geschäftsführerin und 2 weiteren > Vorstandsmitgliedern. > Die 2. Vorsitzende oder gemeinsam 3. und 4. > Vorsitzende vertreten die 1. Vorsitzende in allen > Rechtsfragen. > Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. > Vorsitzende, 2. Vorsitzende und > Geschäftsführerin." > > Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? Dass > die zukünftige Satzung so korrekt ist, denke ich > schon. Aber bei der Beisitzerinstallation bin ich > mir nicht sicher. > Herzliche Grüße > Rosenreli
www.vereinsknowhow.de
.