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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Rechtlich geht das natürlich. Allerdings ist die > Vergütung für die Förderung eine Leistung, die > beim Empfänger steuerpflichtig ist. > Der Verein kann das als Spendenwerbung verbuchen. > Er muss aber darauf achten, dass dieses Vergütung > keinen unangemessen hohen Teil der Spende > ausmacht, weil das gegen den Grundsatz der > Mittelbindung verstößt.
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