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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
HRoe schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > in unserer Satzung haben wir folgenden Passus: > § 9 > > Der Vorstand > > 1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, > stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister/in, > Schriftführer/in und drei Beisitzern. > > Diesen müssen wir aus dem allseits bekannten > Mangel an Interessenten ändern. Ein Mitglied mit > juristischer Erfahrung, allerdings nicht unbedingt > im Vereinsrecht, das früher im Vorstand (auch an > der Ursprungssatzung) mitgearbeitet hat, hat > folgende Version vorgeschlagen: > > Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, > stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister/in > und mindestens einem/r, höchstens drei > Beisitzern/innen. > > > Der Vorstand würde in der MGV lieber folgende > Variante zur Abstimmung stellen: > Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, > stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister/in > und ggf. bis zu drei Beisitzern/innen. > > (Wir glauben, dass unsere MGV einer komplette > "Abschaffung" der Ämter nicht zustimmt, daher > finden sich zumindest noch die drei benannten > Posten im Text.) > > Ist eine der Varianten womöglich anfechtbar? > > > Satz 4 des § 10 besagt: > Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich > durch zwei Mitglieder des > Vorstandes, darunter dem/der Vorsitzenden oder > stellvertretenden Vorsitzenden, vertreten. > > Dies soll so bleiben. > > Ich bedanke mich für eine Antwort, > mit freundlichen Grüßen!
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