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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > wie formuliert man die Einstellung/Beschäftigung > eines Geschäftsführers in der Satzung so, dass er > arbeitsrechtlich ein Arbeitnehmer ist > # Das muss nicht eigens geregelt werden, das > Arbeitsverhältnis ergibt sich aus dem > Anstellungsvertrag. > > und in der Satzung eine Geschäftsführung > festgeschrieben aber nicht als "besonderer > Vertreter" oder "bestellter Geschäftsführer". > # Hier genügt es, auf eine entsprechende Regelung > zu verzichten, dann gibt es keinen besonderer > Vertreter. > > Wäre diese Formulierung korrekt? > Der Verein unterhält zur Erfüllung seiner Aufgaben > eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher > Geschäftsführung. Die Geschäftsführung unterliegt > den Weisungen und der Aufsicht des Vorstands. > > # Ja, evtl. kann der Vorstand noch ermächtigt > werden, den Anstellungsvertrag ohne Zustimmung der > MV zu schließen.
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