Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Erwin L schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > wie formuliert man die Einstellung/Beschäftigung > eines Geschäftsführers in der Satzung so, dass er > arbeitsrechtlich ein Arbeitnehmer ist und in der > Satzung eine Geschäftsführung festgeschrieben aber > nicht als "besonderer Vertreter" oder "bestellter > Geschäftsführer". > > Wäre diese Formulierung korrekt? > Der Verein unterhält zur Erfüllung seiner Aufgaben > eine Geschäftsstelle mit hauptamtlicher > Geschäftsführung. Die Geschäftsführung unterliegt > den Weisungen und der Aufsicht des Vorstands. > > Vielen Dank.
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