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Umsatzsteuer: Angaben auf Rechnungen

Zum 1.012004 gab es eine Reihe umsatzsteuerlicher Neuregelungen. Zum 30.6.2004 lief nun die Übergangsfrist aus. Wenn Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig ist, sollten Sie keine unvollständigen Rechnungen mehr akzeptieren. Andernfalls ist der Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen gefährdet.

Folgende Angaben sind auf Rechnungen (das gilt auch für Gutschriften) sind ab dem 1.07.2004 zwingend erforderlich:

  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Die Rechnung muss eine einmalige und fortlaufenden Rechnungsnummer (Ziffern und/oder Buchstaben) haben. Dabei können verschiedene Nummernkreise (z.B. für verschiedene Filialen, Regionen) verwendet werden. Bei Dauerleistungen (z.B. Gerätemiete in monatlichen Raten) können die Verträge eine einheitliche Nummer erhalten. Die einzelnen Zahlungsbelege müssen keine gesonderten fortlaufenden Nummern haben
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder die sonstige Leistung ist anzugeben. Darüber hinaus auch jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (Skonto usf.)
  • das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung oder die sonstige Leistung. Darüber hinaus auch jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts
  • der Steuersatz und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
  • der vollständiger Name und die vollständige Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger. Bei der Adresse genügt auch die Angabe eines Postfaches.
  • die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der Ware bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • der Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung ist, bei Anzahlungen ist die Vereinnahmung des Entgelts anzugeben, soweit dieses feststeht
  • soweit die Leistung steuerfrei ist, ist auf die Steuerbefreiung hinzuweisen

Rechnungen über Kleinbeträge (bis 100 Euro), müssen nur folgende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
  • das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie
  • den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
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