Zum 1.012004 gab
es eine Reihe umsatzsteuerlicher Neuregelungen. Zum 30.6.2004 lief nun
die Übergangsfrist aus. Wenn Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig ist,
sollten Sie keine unvollständigen Rechnungen mehr akzeptieren.
Andernfalls ist der Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen gefährdet.
Folgende Angaben
sind auf Rechnungen (das gilt auch für Gutschriften) sind ab dem
1.07.2004 zwingend erforderlich:
- Ausstellungsdatum
der Rechnung
- Die Rechnung
muss eine einmalige und fortlaufenden Rechnungsnummer (Ziffern
und/oder Buchstaben) haben. Dabei können verschiedene Nummernkreise
(z.B. für verschiedene Filialen, Regionen) verwendet werden.
Bei Dauerleistungen (z.B. Gerätemiete in monatlichen Raten) können
die Verträge eine einheitliche Nummer erhalten. Die einzelnen
Zahlungsbelege müssen keine gesonderten fortlaufenden Nummern
haben
- das nach Steuersätzen
und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für
die Lieferung oder die sonstige Leistung ist anzugeben. Darüber
hinaus auch jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (Skonto
usf.)
- das nach Steuersätzen
und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für
die Lieferung oder die sonstige Leistung. Darüber hinaus auch
jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts
- der Steuersatz
und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
- der vollständiger
Name und die vollständige Anschrift von leistendem Unternehmer
und Leistungsempfänger. Bei der Adresse genügt auch die
Angabe eines Postfaches.
- die Steuernummer
oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- die Menge und
die Art (handelsübliche Bezeichnung) der Ware bzw. Umfang und
Art der sonstigen Leistung
- der Zeitpunkt
der Lieferung oder der sonstigen Leistung ist, bei Anzahlungen ist
die Vereinnahmung des Entgelts anzugeben, soweit dieses feststeht
- soweit die Leistung
steuerfrei ist, ist auf die Steuerbefreiung hinzuweisen
Rechnungen über
Kleinbeträge (bis 100 Euro), müssen nur folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen
Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
- das Ausstellungsdatum,
- die Menge und
die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art
der sonstigen Leistung und
- das Entgelt und
den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige
Leistung in einer Summe sowie
- den anzuwendenden
Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf,
dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung
gilt.
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