Vereinsknowhow - Kurzinfo:
Wie berechnet sich die Steuerbelastung im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?

14.02.2008

Mit der Unternehmensteuerreform sinkt auch für Vereine die Steuerbelastung im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb. Der Körperschaftsteuersatz wurde von 25% auf 15% und die Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% gesenkt. Zugleich entfällt aber die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe. Änderungen gab es auch bei den Hinzurechnungen und Kürzungen.
Körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig werden gemeinnützige Verein aber nur, wenn die Umsatze der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetriebe über 35.000 Euro liegen.

Die Steuerbelastung im steuerpflichtigen Bereich setzt sich künftig wie folgt zusammen:

Körperschaftsteuer
Von den steuerpflichtigen Einkünften (Gewinn/Überschuss) des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes wird zunächst der Körperschaftsteuerfreibetrag (3.838 Euro) abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag werden 15% Körperschaftsteuer fällig.

Solidarzuschlag
Er beträgt 5,5% der Körperschaftsteuer.

Gewerbesteuer
In aller Regel liegen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieb gewerbliche Einkünfte vor (z. B. Gastronomie, Verkauf von Handelswaren, Werbeeinnahmen). Die Einkünfte sind also auch gewerbesteuerpflichtig. Der (wie bei der Körperschaftsteuer) ermittelte Gewinn wird um bestimmte Hinzurechnungen (u. a. ein Teil der Zinsen, Pachten, Leasingraten) und Kürzungen (z. B. ein Teil des Einheitswerts von betrieblichen Grundstücken) geändert. Abgezogen werden weiter Gewerbeverluste aus Vorjahren. Der so ermittelte Gewerbeertrag verringert sich um den Freibetrag von 3.900 Euro.
Der wird dann mit der Steuermesszahl (3,5%) und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Den Hebesatz legt die Gemeinde fest. Er liegt zwischen 200% und 500%.

Die Gewerbesteuer berechnet sich also so:

Gewinn aus Gewerbebetrieb
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
- Gewerbeverlust aus Vorjahren
= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 €)
- Freibetrag von 3.900 €
= Gewerbeertrag * Steuermesszahl
= Steuermessbetrag * Hebesatz der Gemeinde
= zu zahlende Gewerbesteuer

Beispiel:
Der Gewinn in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftbetrieben beträgt 10.000 Euro. Hinzurechnungen und Kürzungen fallen nicht an; ebenso wenig ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr.

1.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

10.000

 

2.

Gewerbesteuer (1. abzgl. 3.900 € mal Messzahl 3,5% mal Hebesatz 400%)

 

854

3.

Körperschaftsteuer (15% von 1.)

 

925

4.

Solidarzuschlag (5,5% vom 3.)

 

51

5.

gesamte Steuerbelastung

 

1.830

 

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