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- Kurzinfo:
Digitale Übermittlung von Spendenbescheinigungen |
Stand: 2.04.2017 Was bei Rechnungen gang und gäbe ist, geht bei Spendenbescheinigungen nicht so einfach: der digitale Versand. Das BMF klärt jetzt die Voraussetzungen dafür. Die Frage, ob elektronisch (also z.B. per E-Mail) an den Spender übersandte Zuwendungsbestätigungen anerkannt werden können, beantwortet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wie folgt: Das geht nur nach dem Verfahren für maschinell erstellte Zuwendungsbestätigungen. Danach wird eine Zuwendungsbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift anerkannt, wenn die gemeinnützige Einrichtung die Nutzung eines entsprechenden Verfahrens beim zuständigen Finanzamt gemeldet hat (R 10b.1 Abs. 4 Einkommensteuer-Richtlinien). Mit dieser Anmeldung muss sie bestätigen, dass folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
Die Meldung erfolgt
mit formlosen Schreiben. Eine ausdrückliche Bestätigung oder
Genehmigung durch das Finanzamt ist nicht erforderlich. Die Vorgaben
sollten aber unbedingt eingehalten werden, weil der Verein für
fehlerhaft ausgestellte Bescheinigungen haftet. Es muss ich bei der digitalen Zuwendungsbestätigung um ein schreibgeschütztes Dokument handeln. Typischerweise kommt also eine PDF-Datei in Frage. Für den Steuerabzug kann der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments dann selbst übernehmen. Hinweise: Bundesministerium
der Finanzen, 6.02.2017, IV C 4 - S 2223/07/0012 Alles rund um das Thema Spenden finden Sie in unserem E-Book Der richtige Umgang mit Spenden. |
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