Vereinsknowhow
- Kurzinfo:
Beitragsaussenstände |
Die Beitragszahlung ist eine der grundlegenden Pflichten, der sich ein Mitglied mit dem Beitritt zu einem Verein unterwirft. Dennoch sind Beitragsrückstände ein regelmäßiges Problem, mit dem sich Vereine beschäftigen müssen. Die erste Regel, um Beitragsaussenstände in den Griff zu bekommen, lautet, die Beitragseinnahme konsequent zu verfolgen. Zeitig und regelmäßig angemahnte Beiträge erhöhen die Zahlungsdisziplin. Um das Beitragsmanagement und Mahnwesen zu vereinfachen, empfiehlt sich der Einsatz eine entsprechende Software. Mahnläufe können so automatisch erstellt werden, offene Beiträge sind schnell zu überschauen. Für Zahlungsrückstände
gibt es verschiedene Gründe. Mit Mahnungen wird man zunächst
bei den Mitgliedern die Zahlung erreichen, bei denen Rückstände
aus Unachtsamkeit entstanden. Sinnvoll kann es in diesem Fall sein,
für den Beitragseinzug künftig das Lastschriftverfahren zu
benutzen und die Erlaubnis der Mitglieder dafür einzuholen. Verpflichten
kann man die Mitglieder dazu grundsätzlich aber nicht - es sei
denn, es gibt eine satzungsmäßige Grundlage dafür. Zahlungsrückstände
sind aber oft auch ein Zeichen für ein stillschweigendes Sich-Verabschieden
aus dem Vereinsleben. Die Zahlungsmoral
kann auch dadurch erhöht werden, dass die Beitragsrückstände
auf der Mitgliederversammlung thematisiert werden (auch unter Nennung
von Zahl und Höhe der rückständigen Beiträge). Beitragsrückstände
können so als Problem des gesamten Vereins und seiner Mitgliedschaft
und nicht nur des Kassenwartes ins Bewußtsein gerückt werden. Das Eintreiben der Mitgliedsbeiträge sollte vom Vorstand auch aus haftungsrechtlichen Gründen nicht vernachlässigt werden. Mangelndes Beitragsmanagement kann ein Grund sein, die Entlastung zu verweigern und den Vorstand u.U. in Regress zu nehmen. Rechtliche Schritte Ob tatsächlich der gerichtliche Weg beschritten wird, sollte von der Höhe der Beiträge und der Zahlungsfähigkeit des Mitglieds abhängig gemacht werden. Schon die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid überschreiten unter Umständen die Beitragsrückstände. Für den Klageweg sind Gerichts- und Anwaltkosten fällig, die bei einem zahlungsunfähigen Mitglied nicht wieder eingetrieben werden können. Vereinsstrafen Verjährung
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