Vereinsknowhow
- Kurzinfo:
Wann ist eine Zusammenlegung von Vorstandsämtern möglich? |
Finden sich bei Vorstandswahlen nicht genügend Kandidaten, um alle Ämter zu besetzen, liegt es nahe, Ämter zusammenzulegen und so den Vorstand zu verkleinern. Grundsätzlich ist das möglich, auch wenn die Satzung das nicht ausdrücklich vorsieht. Das stellt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm (30.11.2010, I-15 W 286/10) klar. Eine solche personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter ist zulässig, wenn die Satzung das nicht verbietet oder indirekt ausschließt. Die Satzung muss also daraufhin überprüft werden
Eine Personalunion im Vorstand ist also in Regel möglich, wenn die Satzung bei der Zusammensetzung des Vorstands nur Ämter und keine Personenzahl nennt und nicht alle Vorstandsämter für die Vertretung des Vereins erforderlich sind. Vielfach wird das nicht der Fall sein. Dann kann eine Verkleinerung des Vorstandes nur über eine Satzungsänderung erfolgen. |