Vereinsknowhow - Kurzinfo:
Politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen

 

Die OFD Karlsruhe hat Informationen zu den häufigsten Fragen zum Thema "Gemeinnützigkeit" veröffentlicht.

OFD Karlsruhe 3.12.2019, o. Az.

1. Auswirkungen des Attac-Urteils

Im Urteil des Bundesfinanzhofs zu „Attac” werden folgende Aussagen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften getroffen:

  • Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck. Die Tätigkeit der Körperschaft darf weder unmittelbar noch allein auf das politische Geschehen und die staatliche Willensbildung gerichtet sein.
  • Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich politisch dann betätigen, wenn dies der Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke dient.
  • Bei der Förderung der Volksbildung hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung daher auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.
  • - Politische Bildung zielt auf die Schaffung und Förderung politischer Wahrnehmungsfähigkeit und politischen Verantwortungsbewusstseins sowie auf die Diskussion politischer Fragen „in geistiger Offenheit”. Geht es einer Organisation im Rahmen politischer Bildung daher vorrangig um die Einflussnahme auf politische Willensbildung und die Gestaltung öffentlicher Meinung, um die eigene Auffassung durchzusetzen und über die offene Diskussion politischer Fragen hinaus, ist dies gemeinnützigkeitsrechtlich nicht förderbar.

a-Krise Betroffenen.

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