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Verein wiederbeleben
von: KochDo ()
Datum: 27.06.2018

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
vor ein paar Wochen habe ich schon einmal wegen der Wiederbelebung des Vereins "Wohnen in der Torstraße 225/227" angefragt. Jetzt sind weitere Fragen aufgetaucht:
Auf der Mitgliederversammlung sind nur vier Mitglieder von sieben anwesend. Können sie einen neuen Vorstand wählen? Der Vorstand wäre dann mit drei Personen von den vieren besetzt.
Laut Satzung werden Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Das heisst immer drei können einen auf eine Posten wählen. Ist das rechtens?
Ich freue mich auf baldige Antwort,
mit freundlichen Grüßen,
Doris Koch, perPleX e.V.

Re: Verein wiederbeleben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.06.2018

Auf der Mitgliederversammlung sind nur vier Mitglieder von sieben anwesend. Können sie einen neuen Vorstand wählen?

# Wenn die Satzung das nicht anders regelt gilt nach BGB, dass die Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.


Laut Satzung werden Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Das heisst immer drei können einen auf eine Posten wählen. Ist das rechtens?

# Ganz richtig.

Re: Verein wiederbeleben
von: KochDo ()
Datum: 27.06.2018

Ganz herzlichen Dank!