Re: Regelung zum Ablauf der Mittelverwendung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.02.2016
Dass die Schule den Verein zu Kostenübernähme verpflichten kann, wäre nur denkbar, wenn eine solche Verpflichtung vertraglich eingegangen wurde. Das wäre sehr ungewöhnlich.
Der Verein kann also fördern, was und wieviel er will. Rechtlich betrachtet ist das ein Schenkung.
Soweit sich die Zuwendungen an die Schule mit dem Vereinszweck decken, liegt die Entscheidung beim Vorstand. Die Mitgliederversammlung kann aber Weisungen erteilen. Ein förmliches Verfahren muss nicht eingehalten werden, außer Satzung oder Geschäftsordnung des Vereins sehen das vor.