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Kassenbericht schriftlich veröffentlichen
von: AA ()
Datum: 30.09.2015

Guten Tag,

1. muss der jährlich an der Mitgliederversammlung abgegebene Kassenbericht schriftlich veröffentlicht werden ?
2. Kann ein Mitglied die schriftliche Herausgabe und Veröffentlichung des Kassenberichtes verlangen ?
3. Muss das Protokoll den Kassenbericht im Detail beinhalten ?
4. Muss das Protokoll der Mitgliederversammlung an die Mitglieder schriftlich verteilt werden wenn dies in der Satzung nicht vorgesehen ist ?

Danke und mit freundlichen Grüßen

Re: Kassenbericht schriftlich veröffentlichen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.10.2015

1. Was heisst "veröffentlicht"? Für die Öffentlichkeit ist ein Kassenbericht sicher nicht bestimmt? Sondern aussschließlich für die MV.
2. Ein einzelnes Mitglied grundsätzlich nicht. Adressat des Kassenberichts ist immer die MV.
3. Nein. Das Protokoll ist ja keine Eins-zu Eins-Aufzeichnung der MV.
4. Nein.

Das gilt alles natürlich nur, wenn die Satzung das nicht ausdrücklich so regelt.