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Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: boernie53 ()
Datum: 11.03.2015

Guten Tag,
unser Vereinsvorsitzender macht nur, was er will. Er ist ein störrischer Alter, für den seine Wähler "nur Pächter einer Parzelle und nicht mehr" sind. Wir wollten einen Wendeplatz in unserem Weg. Er baute etwas hin, was keinem Zusagte. Wir versuchten mit ihm zu reden und den Leuten Informationen zum Stand der Dinge zukommen lassen. Er veröffentlichte nichts und unsere Infoblätter wurden regelmäßig von ihm abgerissen.: Einen selbstgebauten Kasten zerstörte er. Keine Einigung. Wir wendeten uns an unseren Verband, der uns sagte, er könne nur vermitteln und raten, mehr steht ihm nicht zu. Von einem Antrag auf Mitgliederversammlung wurde abgeraten, da sowieso keine gemacht werden würde. Um trotzdem eine solche einberufen zu können, baten wir um die Adressen. Nichts. Dann fand auf unseren Antrag hin, ein, in zwei Anläufen, Mediationsgespräch statt. Ein sogenannter Mediator grüßte uns und lächelte die ganze Zeit. Weiter nichts. Der Verband untersagte uns (auf einmal konnte er doch was tun) auf der Fläche zu wenden und drohte mit der Kündigung des Einzelpachtvertrages. Unser Vorsitzender log, er hätte uns jährlich gefragt, ob wir so einen Platz wollen und gab uns zu verstehen, dass wir nicht richtig ticken und psychisch krank sind.
Der Verband überhörte dies. Er bat den Alten, im Monat April eine Versammlung zu machen. Der aber kann das nicht versprechen, da im Vorstand noch Leute sind die im Arbeitsprozeß stehen und eventuell im April nicht können. Auf spätere Anfragen, was daran Mediation war, gibt es keine Antwort. Man müsse das erst bei der Verbandsvorstandsitzung klären.
Es wird auf keinerlei Schreiben irgendeine Antwort gegeben.

Wir sind so wütend, dass nicht mal der Verband in irgendeiner Weise reagiert, da kann einem die Hutschnur platzen.

Ist denn so etwas normal? Wir denken, wenn wir uns an den Landesverband wenden, wird nichts anders.
Oder?

Viele Grüße,
boernie53

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.03.2015

Wenn sich eine Mehrheit der Mitglieder findet, die das auch so sieht, ist die Sache nicht schwer zu lösen:
Der Vorstand wird abberufen. Der Einberufung einer MV kann er sich nicht entgegenstellen. Wenn der entsprechende Antrag (Minderheitenbegehren) abgelehnt wird, können Mitglieder vom Registergericht zur Einberufung ermächtigt werden. Genau für Fälle wie diesen sieht der Gesetzgeber das Minderheitenbegehren ja vor.
Es muss lediglich geprüft werden, ob die Satzung die Mehrheitserfordernis gegenüber dem BGB (10%) abändert.

Gibt es denn in Ihrer Satzung keine turnusmäßige Neuwahl der Vorstandes?

Der Landesverband ist nicht zuständig und hat auch keinen rechtlichen Hebel. Ich verstehe aber nicht, dass dort nicht jemand mit wenigstens minimalen Kenntnisses des Vereinsrechts sitzt.

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: boernie53 ()
Datum: 13.03.2015

Hallo,
in unserem Verband wird man die Regeln schon kennen. Man will uns aber in Unkenntnis lassen, damit dem Alten nichts passiert. Warum auch immer. Die nächste MV beinhaltet die Abwahl, weil er abtreten will, aber das ist ein Jahr zu spät. Im Endeffekt bekommt er für seine Niedertracht noch einen Blumenstrauß und die Ehrenmitgliedschaft. Inzwischen haben wir uns belesen und man kann uns nicht mehr für dumm verkaufen. So sind wir auch hier auf diesen lehrreichen Seiten gelandet.
Wenn nun die Neuwahl kommt, heißt es mitmachen oder lieber andere vorschlagen. In mir kämpfen zwei Seiten.

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: Hardy ()
Datum: 14.03.2015

Wenn nun die Neuwahl kommt, heißt es mitmachen oder lieber andere vorschlagen. In mir kämpfen zwei Seiten.

Suche Dir Partner, die sich in den VS wählen lassen. Ansonsten wäre alles nur Schall und Rauch.

Hardy

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: boernie53 ()
Datum: 18.03.2015

Ja, das versuche ich.
Muss aber noch etwas fragen:
Heute hat der sture Alte einen Zettel ausgehängt, dass der Vorstand neu gewählt werden muss und die entsprechenden Kandidatenvorschläge bei den anderen Vorstandsmitgliedern (von denen man aber nicht weiß, wie man sie erreichen kann!) oder bei ihm bzw. seinem Postkasten abgeben kann. Ist das so korrekt? Auf diese Weise könnte er doch vorher schon aussortieren, wer ihm nicht gefällt. Vielleicht sehe ich das nur durch meinen inneren Groll ihm gegenüber so. Aber dem traue ich inzwischen alles zu.

Für eine Antwort danke ich im Voraus.

PS. Falls es (oder man) mich in den Vorstand treibt, habe ich bestimmt noch eine Menge Fragen, die ich auf dieser hier vorhandenen Basis nicht geklärt bekomme. Dann heißt es sicher hier irgendwie zahlendes Mitglied werden, bzw. etwas käuflich zu erwerben. Kann das dann durch die Vereinskasse finanziert werden. Wenn ja, laut MV- Beschluss, oder aus der "Handkasse"?

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 19.03.2015

Welche Regelungen zur Vorstandswahl stehen denn in der Satzung?
Natürlich darf der Vorstand die Kanditaten nicht vorselektieren. Wenn er einen Wahlvorschlag nicht annimmt, ist die Wahl anfechtbar. Deswegen sollte man beweisen können, dass der Wahlvorschlag tatsächlich einging (Zeugen, Einschreiben).
Wenn die Satzung keine Vorgaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen macht, kann auch in der MV noch kandidiert werden.

Wichtig ist jetzt, schon im Vorfeld die nötigen Mehrheiten zu organisieren.

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: boernie53 ()
Datum: 19.03.2015

In unserer Satzung steht zur Wahl des Vorstandes, dass dieser aus den traditionellen fünf Mitgliedern besteht und alle vier Jahre neu zu wählen ist. Als Zusatz ist verankert, dass keine Funktionsverbindung zwischen den einzelnen Vorstandsmitgliedern zulässig ist. Unter Aufgaben der Mitgliederversammlung steht b) Wahl des Vorstandes.
Weiter nichts!
Kein Hinweis auf die Vorgehensweise. Die Satzung ist zwar schon von 1999, deckt sich aber fast genau mit der Mustersatzung von 2010 und lehnt sich an die Satzung des Verbandes, in dem zum eigentlichen Wahlverfahren auch keine direktere Angabe gemacht wird.

boernie53

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.03.2015

Dann steht es den Mitgliedern frei, auch auf der Wahlversammlung noch Kandidaten aufzustellen.
Der Vorstand kann also darüber die Wahl im Vorfeld nicht beeinflussen.

Re: Sturer, starrsinniger Vorstandsvorsitzender
von: börnie53 ()
Datum: 16.05.2015

Hallo,
jetzt geht es in die nächste Runde. In zwei Wochen soll gewählt werden. Unser Noch-Vorsitzender zeigt durch seine Aushänge, dass gerade mein Mitstreiter und ich bei ihm sehr verhasst sind. Wir beide sind diejenigen, die am meisten hier übernachten. Auf technische Raffinessen, wie TV-Imitator, oder beleuchtetes GW fiel er herein und meinte wir wohnen hier. Außerdem brachten wir die ganze Wendeplatzgeschichte ins Rollen und fingen auch noch an, Angebote für ein elektrisch angetriebenes Tor, das 6 Vereinen zu gute käme, einzuholen. Er ist aber nicht für etwas Neues. Alles muss bleiben, wie es ist. Auch wenn die Mitglieder weniger werden würden, es würde ihn nicht kratzen. Und es darf nichts etwas kosten. Nun hat er die Tagesordnung veröffentlicht, in der die normalen Rechenschaftsberichte aufgeführt werden, dann soll über die heißen Punkte abgestimmt werden, wie Wendeplatz( laut Verband nur nach teurer fachgerechter Herstellung erlaubt, was hunderte oder tausende Euro verschlingen würde und so einen großen Teil finanzieller Belastung für die Pächter darstellt), neues Tor ( nochmals je 40 €), neues Schließsystem, von dem er meint, die 27 Jahre alten Schlüssel und Schlösser sind top, und zu guter letzt will er noch den Strom vom 28.09. bis 30.11.(!!!) eines jeden Jahres abstellen lassen, um Blindstrom einzusparen. Dieser belief sich nach seiner letzten Rechnung auf 1331kWh und betrifft genau den Eigenverbrauch der Stromzähler. Jeder war mit 6 € belastet. bei der geplanten Abschaltung wäre die Ersparnis also 1 € wert.
Und wenn das alles abgestimmt ist, dann möchte der Vorstand entlastet werden.
Dann soll die Neuwahl stattfinden, und das Schlusswort DES NEUEN VORSITZENDEN. Woher weiß er, dass es ein ER ist? Also weiß ich, dass das Thema Satzungsänderung nicht behandelt wird, welches ich einreichte.
Ist das normal?
Dreht er da nicht irgendetwas herum? Mal abgesehen, von dem ganzen Unfug als solchen?

Viele Grüße
vom boernie53,
der langsam irre wird.