Forum Vereinsknowhow
Sonstiges :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zu allen anderen Theman 
Beschlussfassung
von: BirgitMüller ()
Datum: 09.08.2012

In unseren Vorstandssitzungen werden Beschlüsse mit eienr 2/3 Mehrheit gefasst.
Wir sind gerade bei der Überarbeitung der Satzung und sind darauf gestoßen, was heißt 2/3 Mehrheit ganz konkret bei 7 Mitgliedern, bei 6, 5, 4 oder 3 Mitgliedern. Muss das extra in der Satzung beschrieben sein?
Vielen Dank für eine Antwort darauf
Herzliche Grüße
B. Müller

Re: Beschlussfassung
von: ugoetze ()
Datum: 10.08.2012

Eine 2/3-Mehrheit ist eine Rechenformel zur Ermittlung, ob eine ausreichende Mehrheit an Stimmen erreicht wird. Dieses gilt gleichermaßen für Mitgliederversammlungen und für Vorstands- oder andere Beschlüsse.

Ihre Frage geht richtigerweise von der Anzahl der abgegebenen Stimmen aus.
An Beispielen mache ich die vorzunehmenden Berechnungen deutlich:

Der Vorstand soll aus 10 Personen bestehen.
Wenn alle 10 Personen sich an der Abstimmung beteiligen und wenn 10 gültige Stimmen abgegeben sind, ist die 2/3-Mehrheit erreicht bei 7 Ja-Stimmen.
Wenn sich 6 Personen unter der vorstehenden Prämisse beteiligen, ist die Mehrheit bei 4 Stimmen erreicht.
(Hinweis: Anders als bei der "einfachen" Mehrheit, bei der mehr als die Hälfte der Stimmen erforderlich ist, reicht bei 2/3-Mehrheit die exakte Berechnung)
Wenn sich 5 Personen beteiligen, ist 2/3-Mehrheit = 4 Stimmen.

Immer ist zu rechnen: Zahl der gültigen Ja/Nein-Stimmen geteilt durch 3, das Ergebnis multipliziert mit 2

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Weiter hinzuweisen ist auf Satzungsbestimmungen, wonach Beschlüsse nur gefasst werden können, wenn eine genannte Mindestzahl an Mitgliedern anwesend ist oder sich an der Abstimmung beteiligt.

Re: Beschlussfassung
von: BirgitMüller ()
Datum: 13.08.2012

Vielen Dank für die Beantwortung, aus der ich entnehme, dass das Ergebnis immer aufgerundet wird?!

Re: Beschlussfassung
von: ugoetze ()
Datum: 14.08.2012

Beispiel 1:
101 gültige Stimmen, nötig ist die einfache Mehrheit
a) 50 ist keine Mehrheit
b) 51 ist die Mehrheit

Beispiel 2:
101 gültige Stimmen, nötig ist eine Mehrheit von 2/3
a) 67 ist weniger als 2/3
b) 68 ist mehr als 2/3

Es gibt keine pauschale Antwort, jedes Beispiel ist ausgehend von der geforderten Mehrheit nachzurechnen.

Re: Beschlussfassung
von: Sabine Debes ()
Datum: 17.02.2018

ist es tatsächlich so, dass das Ergebnis IMMER aufgerundet wird? Auch bei z.B. 9,1?

Freu mich über eine schnelle - und korrekte - Antwort! :-)

Re: Beschlussfassung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.02.2018

Es wird nicht gerundet, aber 6/10 ist eben z.B. weniger als 2/3. Da man Stimmen nicht teilen kann, müssen es dann eben 7/10 sein.

Re: Beschlussfassung
von: Charles Foreman ()
Datum: 15.11.2018

> ist es tatsächlich so, dass das Ergebnis IMMER
> aufgerundet wird? Auch bei z.B. 9,1?

Im Grunde - ja.
Wenn das es bei exakter Berechnung 9,1 Stimmen sein müssten, dann sind 9 Stimmen zu wenig. Da es aber keine Zehntelstimmen gibt, kann das Ergebnis nur 10 sein.

Re: Beschlussfassung
von: Karla ()
Datum: 19.10.2020

Das mit der 2/3 Mehrheit ist auch meine Frage!
Verstehen oder rechnen kriege ich irgendwie nicht hin.
Können Sie mir da helfen? Ich wäre da sehr dankbar
Wir sind 62 Mitglieder und brauchen 2/3 Mehrheit. Wieviel wären das?
Vielen Dank.

Re: Beschlussfassung
von: pfeffer ()
Datum: 19.10.2020

Es kommt, wenn die Satzung das nicht anders regelt, auf die Zahl der abgegebenen Stimmen an, nicht auf die Mitgliederzahl.
Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.
Wenn z.B. 62 gültige Stimmen (Ja- und Nein-Stimmen) abgegeben wurden, sind 2/3 davon rechnerisch 41,33% Da immer nur ganze Stimmen gezählt werden, sind also mindestens 42 Ja-Stimmen erforderlich, um das Zweidrittelquorum zu erreichen.