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Haftung der Mitglieder mit Privatvermögen
von: Rainer ()
Datum: 21.02.2022

Hallo,

Wenn ein Verein eine GmbH gründet und bei der Gründung aber nicht die volle Summe von 25.000€ auf das Konto der Gesellschaft einzahlt sondern z.b nur die erforderlichen 12.500€ zur Gründung auf das Konto einzahlt, wer haftet dann im Falle einer Insolvenz mit der restlichen Summe? Der Verein alleine mit seinem Vereinsvermögen, allein der Vorstand oder auch die Mitglieder?

Re: Haftung der Mitglieder mit Privatvermögen
von: W. Pfeffer ()
Datum: 21.02.2022

Es haftet der Verein, denn der ist ja Gesellschafter, nicht der Vorstand.
Eine persönliche Haftung des Vorstands käme nur bei Insolvenzverschleppung in Frage.