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Mailing & DGSVO / UWG
von: Hannes Himmelreich ()
Datum: 25.01.2022

Hallo!
Wir sind eine kleine NGO (gemeinnütziger e.V.) und machen uns gerade Gedanken um Rechtsfragen in Bezug auf das versenden von E-Mails im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit.
Beispiel: Schulen sind bei uns potenzielle Zielgruppen, für die wir Workshops anbieten. Um Schulen zu erreichen besuchen wir die Homepages von einer Reihe von Schulen in einer Region und schreiben die dort veröffentlichten E-Mail-Adresse an, stellen unser Angebot vor und fragen, ob Interesse besteht.

Der Versand von Werbung ist aber nach DGSVO und UWG streng geregelt, für gemeinnützige Vereine gibt's da wohl keine prinzipielle Ausnahme.
(Einen Überblick dazu gibt's z.B. im law-blog)
Dürfen wir tatsächlich nur nach vorheriger Zustimmen Personen mit E-Mail-Werbung für unsere Veranstaltungen anschreiben?
Wie geht ihr damit um?
Viele Grüße, Hannes.

Re: Mailing & DGSVO / UWG
von: pfeffer ()
Datum: 26.01.2022

Dürfen wir tatsächlich nur nach vorheriger Zustimmung Personen mit E-Mail-Werbung für unsere Veranstaltungen anschreiben?

# Ja, das ist auch meine Kenntnis des rechtlichen Standes. Die Zustimmung kann zwar auch stillschweigend erteilt werden, aber muss es ein Kontakt bestehen, aus dem man das ableiten kann.
Die Zahl der Schulen ist ja nicht unüberschaubar. Es wäre also ein vertretbarer Aufwand, postalische Mailings zu machen. Die Wirkung dürfte hier eher größer sein.

Re: Mailing & DGSVO / UWG
von: Hannes Himmelreich ()
Datum: 26.01.2022

vielen dank!!