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Minderheitenbegehren
von: Andreas19 ()
Datum: 12.12.2020

Wir sind kurz vor dem Ziel. Das Amtsgericht will unserem Antrag auf Durchführung einer Neuwahl der Geschäftsleitung nach dem Minderheitenbegehren zustimmen, also die Antragsteller*innen ermächtigen, die Wahl durchzuführen.

Wir haben nun folgenden Plan (und bitten den zu korrigieren, wenn etwas falsch ist)

1. Wir bilden einen Wahlausschuss
2. Wir schreiben alle Mitglieder an, dass

a) die Wahl der Geschäftsleitung coronabedingt in diesem Jahr als Briefwahl erfolgt. Die Briefwahlunterlagen werden in 4 Tagen jedem Mitglied zugeschickt, können sofort ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Das Datum für die letzte schriftliche Stimmabgabe wird auf einen festen Tag in 14 Tagen festgelegt.

b) dass jedes Mitglied uns ab sofort und innerhalb von 3 Tagen Kandidat*innenvorschläge per mail zuschicken kann, so dass wir am 4. Tag die Stimmzettel erstellen und an alle Mitglieder rausschicken können.

c) dann warten wir ab, ob 50 Prozent der Mitglieder antworten, so dass Beschlußfähigkeit gegeben ist und

d) zählen die Stimmabgaben und

e) schicken Protokoll und Ergebnis ans Amtsgericht.

Re: Minderheitenbegehren
von: pfeffer ()
Datum: 12.12.2020

Da habe ich gar keine Einwände.

Re: Minderheitenbegehren
von: Andreas19 ()
Datum: 12.12.2020

Sehr schön, dann arbeite ich diese Vorgehensweise nun aus.