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Fragen zum Autokauf
von: PKV ev ()
Datum: 01.07.2019

Hallo liebes Forum,

wir sind ein seit 2018 eingetragener und gemeinnütziger Verein. Für verschiedene Zwecke möchten wir ein Fahrzeug anschaffen und haben dazu ganz viele Fragen:

1. Dürfen Mittel aus dem Ideellen Bereich (Spenden, Beiträge) für den Kauf des Fahrzeugs genutzt werden, wenn dieses überwiegend für Satzungszwecke gekauft wird? Und buche ich die Kosten dann auch anteilig im ideellen Bereich?

2. Das Fahrzeug soll überwiegend für Vereinszwecke genutzt werden, also zb. Baumaterial besorgen oder zu Infoveranstaltungen fahren. Außerdem soll es möglich sein, dass die Mitglieder das Fahrzeug auch mal privat nutzen können. Wie könnte man dass rechtlich gestalten?
Carsharing fällt raus. Könnte man das Fahrzeug tageweise vermieten? Die Erträge aus der Vermietung könnten dann natürlich genutzt werden um die laufenden Kosten zu decken.

3. Wie sieht es mit der Buchhaltung aus. Wenn ich nach jeder Fahrt volltanke kann ich die Spritkosten dem jeweiligen Bereich zuordnen und mittels Fahrtenbuch schauen, wie sich private und gewerbliche Fahrten aufteilen um die Kosten für Steuern und Versicherungen umzulegen, oder?


4. Muss sich das Auto wirtschaftlich auf dauer selbst tragen? Es wird ja wie gesagt überwiegend für den Verein genutzt. Falls durch Vermietung nicht alle kosten gedeckt werden müsste ja der Verein selbst dafür aufkommen. Ist dass für das Finanzamt dann auch noch ok`?



Grüße

Re: Fragen zum Autokauf
von: pfeffer ()
Datum: 01.07.2019

1. Dürfen Mittel aus dem Ideellen Bereich (Spenden, Beiträge) für den Kauf des Fahrzeugs genutzt werden, wenn dieses überwiegend für Satzungszwecke gekauft wird? Und buche ich die Kosten dann auch anteilig im ideellen Bereich?

# Ganz richtig.

2. Das Fahrzeug soll überwiegend für Vereinszwecke genutzt werden, also zb. Baumaterial besorgen oder zu Infoveranstaltungen fahren. Außerdem soll es möglich sein, dass die Mitglieder das Fahrzeug auch mal privat nutzen können. Wie könnte man dass rechtlich gestalten?
Carsharing fällt raus. Könnte man das Fahrzeug tageweise vermieten?

# Ja, aber dann muss es entsprechend versichert sein. Eine kostenfreie Überlassung kommt nicht in Frage. Eine Überlassung an Arbeitnehmer muss versteuert werden.


3. Wie sieht es mit der Buchhaltung aus. Wenn ich nach jeder Fahrt volltanke kann ich die Spritkosten dem jeweiligen Bereich zuordnen und mittels Fahrtenbuch schauen, wie sich private und gewerbliche Fahrten aufteilen um die Kosten für Steuern und Versicherungen umzulegen, oder?

# Ganz richtig.

4. Muss sich das Auto wirtschaftlich auf Dauer selbst tragen?

# Nein, das Fahrzeug wird ja für den Verein genutzt.

Falls durch Vermietung nicht alle kosten gedeckt werden müsste ja der Verein selbst dafür aufkommen. Ist dass für das Finanzamt dann auch noch ok`?

# Die Vermietung muss nur die Kosten decken, die für die Vermietung anfallen (inklusive der anteiligen Abschreibungen, Versicherung usf.).

Re: Fragen zum Autokauf
von: PKV ev ()
Datum: 29.07.2019

Hallo,

der Autokauf rückt nun langsam näher und es tauchen noch weitere Fragen dazu auf:


1. Möchten wir auf dem Fahrzeug natürlich unser Fahrzeug mit unseren Vereinsdaten (Logo, Name, Homepage) beschriften lassen. Können diese Kosten auch anteilig auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt werden?

2. Wie sollen wir im Voraus die Aufteilung der Kosten (Ideeler Bereich, etc.) kalkulieren? Wir haben ja aktuell kein Fahrzeug und können nur ins Blaue tippen. Was wenn es am Ende des Jahres nicht passt? Müssen wir dann zum 31.12. Korrekturbuchungen vornehmen oder wie geht man da am Besten vor?

3. Unser Permakulturverein (Natur/Umwelt) hat als Satzungszweck den Aufbau und die Entwicklung von nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen. Wie stufen wir Fahrten zu Infoveranstaltungen, Vorträgen, aber auch Fahrten zu anderen Projekten um von Ihnen zu lernen ein? Zweckbetrieb oder Ideeller Bereich?


Nochmals vielen Dank. Es werden wohl immer wieder Fragen zu diesem Thema auftauchen. Das Projekt Auto ist für uns schon relativ groß und entsprechend viele Gedanken machen wir uns dazu.

Re: Fragen zum Autokauf
von: pfeffer ()
Datum: 31.07.2019

1. Möchten wir auf dem Fahrzeug natürlich unser Fahrzeug mit unseren Vereinsdaten (Logo, Name, Homepage) beschriften lassen. Können diese Kosten auch anteilig auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt werden?

# Da kommt es darauf an, wofür genau geworben wird. Entscheidend ist immer, wodurch die Betriebsausgabe (hier die Werbekosten) veranlasst sind.

2. Wie sollen wir im Voraus die Aufteilung der Kosten (Ideeler Bereich, etc.) kalkulieren? Wir haben ja aktuell kein Fahrzeug und können nur ins Blaue tippen. Was wenn es am Ende des Jahres nicht passt? Müssen wir dann zum 31.12. Korrekturbuchungen vornehmen oder wie geht man da am Besten vor?

# Hier wird zunächst geschätzt. Wenn sich die Verhältnisse ändern, wird im Nachhinein korrigiert.

3. Unser Permakulturverein (Natur/Umwelt) hat als Satzungszweck den Aufbau und die Entwicklung von nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen. Wie stufen wir Fahrten zu Infoveranstaltungen, Vorträgen, aber auch Fahrten zu anderen Projekten um von Ihnen zu lernen ein? Zweckbetrieb oder Ideeller Bereich?

# Entstehen Einnahmen (Eintrittsgelder) aus diesen Veranstaltungen? Wenn nein, dann ist es ideeller Bereich.

Re: Fragen zum Autokauf
von: PKV ev ()
Datum: 08.08.2019

> 1. Möchten wir auf dem Fahrzeug natürlich unser
> Fahrzeug mit unseren Vereinsdaten (Logo, Name,
> Homepage) beschriften lassen. Können diese Kosten
> auch anteilig auf die einzelnen Bereiche
> aufgeteilt werden?
>
> # Da kommt es darauf an, wofür genau geworben
> wird. Entscheidend ist immer, wodurch die
> Betriebsausgabe (hier die Werbekosten) veranlasst
> sind.


## Irgendwie verstehe ich dass nicht. WOFÜR geworben wird ist ja unser Verein. Es kommt das Vereinslogo, die Anschrift und die Homepage auf das Fahrzeug. WODURCH die Kosten veranlasst sind? Wie kann ich die Frage verstehen? Natürlich ist ein Vereinslogo ja nicht zwingend notwendig. Aber ich dachte man teilt auch da die Kosten anteilig auf die verschiedenen Bereiche auf, oder nicht? Es wird keine Werbung gemacht Mitglied zu werden oder das Auto zu leihen o. ä.


>
> 2. Wie sollen wir im Voraus die Aufteilung der
> Kosten (Ideeler Bereich, etc.) kalkulieren? Wir
> haben ja aktuell kein Fahrzeug und können nur ins
> Blaue tippen. Was wenn es am Ende des Jahres nicht
> passt? Müssen wir dann zum 31.12.
> Korrekturbuchungen vornehmen oder wie geht man da
> am Besten vor?
>
> # Hier wird zunächst geschätzt. Wenn sich die
> Verhältnisse ändern, wird im Nachhinein
> korrigiert.


## Im Nachhinein korrigieren heißt konkret die 1. Buchung nachträglich zu korrekteren oder macht man eine Korrekturbuchung?



>
> 3. Unser Permakulturverein (Natur/Umwelt) hat als
> Satzungszweck den Aufbau und die Entwicklung von
> nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweisen. Wie
> stufen wir Fahrten zu Infoveranstaltungen,
> Vorträgen, aber auch Fahrten zu anderen Projekten
> um von Ihnen zu lernen ein? Zweckbetrieb oder
> Ideeller Bereich?
>
> # Entstehen Einnahmen (Eintrittsgelder) aus diesen
> Veranstaltungen? Wenn nein, dann ist es ideeller
> Bereich.

## Vielen Dank!




4. Wir klären gerade die Kfz-Versicherung für das Auto ab. Als Verein würden wir bei einer SFK von 100% starten. Laut Versicherung ist es aber möglich, dass ein Vereinsmitglied uns seine SFK überträgt bzw. leiht. Soweit so klar. Dadurch würde unsere Versicherung rund 700 Euro günstiger. Das Mitglied müsste aber für seine Fahrzeugversicherung dann rund 200 Euro mehr bezahlen.
Frage: Kann der Verein dem Mitglied die 200 Euro irgendwie erstatten? Schließlich spart der Verein dadurch rund 500 Euro! Oder ist dass rechtlich gesehen nicht möglich?

Re: Fragen zum Autokauf
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.08.2019

## Irgendwie verstehe ich dass nicht. WOFÜR geworben wird ist ja unser Verein. Es kommt das Vereinslogo, die Anschrift und die Homepage auf das Fahrzeug. WODURCH die Kosten veranlasst sind? Wie kann ich die Frage verstehen?

# Die Werbung kann ich ja auf wirtschaftliche Aktivitäten des Vereins beziehen

Aber ich dachte man teilt auch da die Kosten anteilig auf die verschiedenen Bereiche auf, oder nicht?

# Nur, wenn eine direkte Zuordnung nicht möglich ist und dann nicht unbedingt in gleichen Teilen

Es wird keine Werbung gemacht Mitglied zu werden oder das Auto zu leihen o. ä.

# Dann fällt das in den idellen Bereich.

Im Nachhinein korrigieren heißt konkret die 1. Buchung nachträglich zu korrekteren oder macht man eine Korrekturbuchung?
# Das bezieht sich in der Regel nur auf die Umsatzsteuer.



Frage: Kann der Verein dem Mitglied die 200 Euro irgendwie erstatten? Schließlich spart der Verein dadurch rund 500 Euro! Oder ist dass rechtlich gesehen nicht möglich?

# Ja, das sollte aber entsprechend vertraglich geregelt werden.

Re: Fragen zum Autokauf
von: PKV ev ()
Datum: 08.08.2019

> ## Irgendwie verstehe ich dass nicht. WOFÜR
> geworben wird ist ja unser Verein. Es kommt das
> Vereinslogo, die Anschrift und die Homepage auf
> das Fahrzeug. WODURCH die Kosten veranlasst sind?
> Wie kann ich die Frage verstehen?
>
> # Die Werbung kann ich ja auf wirtschaftliche
> Aktivitäten des Vereins beziehen
>
> Aber ich dachte man teilt auch da die Kosten
> anteilig auf die verschiedenen Bereiche auf, oder
> nicht?
>
> # Nur, wenn eine direkte Zuordnung nicht möglich
> ist und dann nicht unbedingt in gleichen Teilen
>
> Es wird keine Werbung gemacht Mitglied zu werden
> oder das Auto zu leihen o. ä.
>
> # Dann fällt das in den idellen Bereich.


## Gut, vielen lieben Dank. Denke das Thema ist damit beantwortet.



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> Im Nachhinein korrigieren heißt konkret die 1.
> Buchung nachträglich zu korrekteren oder macht man
> eine Korrekturbuchung?
> # Das bezieht sich in der Regel nur auf die
> Umsatzsteuer.


## Unser Verein ist ja so klein, dass wir keine Umsatzsteuer zahlen und voraussichtlich auch in den nächsten Jahren nicht zahlen werden, da wir unter der Grenze liegen. Für uns ist es halt auch interessant zu wissen, da wir gerne sehen wo welche Kosten angefallen sind und wie diese gedeckt wurden. Aber gut.





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> Frage: Kann der Verein dem Mitglied die 200 Euro
> irgendwie erstatten? Schließlich spart der Verein
> dadurch rund 500 Euro! Oder ist dass rechtlich
> gesehen nicht möglich?
>
> # Ja, das sollte aber entsprechend vertraglich
> geregelt werden.


## Natürlich wird ein Dreizeiler dafür aufgesetzt (der Rest wird beim Übertrag der SFK geregelt). Denn keine Buchung ohne Beleg ;O Kann mir jemand aus dem Kopf dann sagen, wie der Buchungssatz ist oder muss ich dass in dem anderen Bereich fragen?