Buchführung nicht gemeinnütziger Verein
von: Team SG ()
Datum: 27.03.2019
Hallo ihr Lieben,
erst einmal finden wir dies eine sehr hilfreiche Website und dafür schon mal ein großes DANKE!
Nun zu unserem Anliegen, wir sind ein eingetragener Verein mit dem Ziel gemeinschaftliches, mehrgeneratives Wohnen bekannt und beliebter zu machen. Hierfür kaufen wir gerade ein Haus, welches Vermietet wird und viele Gemeinschaftsflächen haben wird, die später dann auch gemeinnützig genutzt werden, aaaaber jetzt sind wir erstmal in der Bauphase und nicht gemeinnützig. Nun haben wir uns auch versucht in das Thema Buchhaltung reinzufuchsen (wir haben alle so gar keine ahnung davon) und würden gern wissen, ob wir irgendein Detail übersehen haben oder etwas nicht/falsch verstanden haben oder euch noch irgendetwas auffällt.
Fakten
- wir sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (da nicht Gemeinnützig)
- wir sind ein sogenannter Idealverein
- mögliche Einkünfte aus Vermietung ist umsatzsteuerfrei, Verpachten wir jedoch bspw. eine Garage extern ist das schon umsatzsteuerpflichtig
- im ersten Jahr haben wir durch Bau quasi keine Einkünfte, nur Finanzierungsvorgänge
- bei uns liegt eine Ist-Versteuerung vor
relevante Steuern für uns:
allgemeine Besteuerungsgrenze 35.000€
Ertragssteuern
A-Körperschaftssteuer = Einkommenssteuer des Vereins
* Einnahmen aus Gewerbebetrieb, Pacht, Vermietung, …
* befreit davon: ideelle Tätigkeiten, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb
* Freibetrag 5000€ Gewinn
B-Gewerbesteuer
* nur die Bereiche, die auch der Körperschaftssteuer unterliegen
* Freibetrag 5000€
Umsatzsteuer
* Vermietung ist Umsatzsteuerfrei
* Rest gilt Kleinunternehmerreglung wenn <17.500€
Grundsteuer
* muss auf Besitz gezahlt werden
Was wir in unserer Buchhaltung tun müssen:
- monatlich
*Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben (sachlich, chronologisch geordnete Zusammenstellung)
* Vorlage der dazugehörigen Belege („Keine Buchung ohne Beleg“)
- jährlich:
* Steuererklärung
* Gewinnermittlung per Einnahmeüberschussrechnung
*Jahresabschluss, Vermögensübersicht,
*Bestandsverzeichnisses
* ab 60.000€ Gewinn oder 600.00€ Jahresumsatz = Bilanzierung nötig
Ein Buchungssatz beinhaltet also
*Datum
*Betrag
*Buchungsvorgang (Beschreibung, bspw: Mieteinnahme, Kauf von 5 Schrauben, …)
*Buchungsart (Einnahme/Einzahlung, Ausgabe/Auszahlung)
*Belegart (Quittung, Kassenbon, …)
*Belegnummer (fortlaufend)
*Bereich (Ideel, Wirtschaftlich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung)
unklarer Punkt:
Wie definiert sich denn ein Zweckbetrieb? Oder ist das eh nur für gemeinnützige Vereine gedacht und fällt bei uns weg?
Wir danken euch für eure Mühe.
Liebe Grüße