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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zweckgebundene Spende zulässig?
von: LuHa ()
Datum: 21.03.2019

Zu einem Spendenvorgang, der mir offen gesagt etwas dubios vorkommt, habe ich eine Rückfrage.

Im Rahmen eines Förderwettbewerbs bei einer ortsansässigen Bank wurden Gutscheine für einen Onlineshop verlost. Wir haben einen solchen gewonnen - können aber offen gesagt damit nichts anfangen, doch darum geht es nicht... Den Gutschein erhalten wir nach folgendem Prozess: Die Bank überweist uns eine Geldspende i.H.v. 500,-€ und sendet uns gleichzeitig eine Rechnung des Onlineshops über „Sammelbestellung von Vereinsbekleidung“ über 500,-€. Diese Rechnung („Lieferdatum entspricht dem Rechnungsdatum“, was Quatsch ist) sollen wir an den Shop überweisen und haben folglich 500,-€ Guthaben dort. Ebenfalls sollen wir der Bank eine Spendenbescheinigung (über eine Geldzuwendung!) in gleicher Höhe zukommen lassen.

Meine Frage: Ist das Vorgehen zulässig?

Re: Zweckgebundene Spende zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 22.03.2019

Spendenrechtlich sehe ich hier kein Problem, weil ja auch die Spende eines Gutschein steuerlich abzugsfähig ist. Sie dürfen also eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Es handelt sich eben um einen "Schenkung unter Auflage". Solange der Spender daraus keinen Vorteil zieht, sehe ich keine Probleme beim Spendenabzug. Ich vermute aber, dass die Bank hier Vorteile hat, weil das Modell sonst so keinen Sinn macht. Ich sehe aber nicht, dass hier der Verein das Problem hat, sondern die Bank.
Wenn Sie mit dem Gutschein allerdings nichts anfangen können und ihn weiterverkaufen oder die damit erworbenen Waren weiterverkaufen, fällt das in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.