Re: Zweckgebundene Spende zulässig?
von: pfeffer ()
Datum: 22.03.2019
Spendenrechtlich sehe ich hier kein Problem, weil ja auch die Spende eines Gutschein steuerlich abzugsfähig ist. Sie dürfen also eine Spendenbescheinigung ausstellen.
Es handelt sich eben um einen "Schenkung unter Auflage". Solange der Spender daraus keinen Vorteil zieht, sehe ich keine Probleme beim Spendenabzug. Ich vermute aber, dass die Bank hier Vorteile hat, weil das Modell sonst so keinen Sinn macht. Ich sehe aber nicht, dass hier der Verein das Problem hat, sondern die Bank.
Wenn Sie mit dem Gutschein allerdings nichts anfangen können und ihn weiterverkaufen oder die damit erworbenen Waren weiterverkaufen, fällt das in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.