Einordnung Ausgaben für Konzerte in ideellen Bereich oder Zweckbetrieb
von: dgoerzen ()
Datum: 19.03.2019
Hallo,
ich bin Schatzmeister im Förderverein eines Chores und habe eine Frage zu den Ausgaben, die bei unseren Konzerten anfallen. Unsere Konzerte finanzieren wir manchmal durch Spenden, die wir nach dem Konzert sammeln und manchmal durch Ticketverkäufe. Muss ich nun die anfallenden Ausgaben dem ideellen Bereich zuordnen, wenn wir ausschließlich Spendeneinnahmen haben oder sind Ausgaben für Konzerteinnahmen prinzipiell dem Zweckbetrieb zuzuordnen?
Falls die Ausgaben dem ideellen Bereich zuzuordnen sind daran anschließend die Frage, wie die Ausgaben zuzuordnen wären, wenn für das Konzert sowohl gespendet wird als auch Tickets verkauft werden. Müsste ich die Ausgaben dann entsprechend auf den ideellen Bereich und den Zweckbetrieb aufteilen?
MfG