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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: MHD 1959 ()
Datum: 14.03.2019

Hallo,
unser gemeinnütziger e.V. hat beim wirtschaftlich Geschäftsbetrieb zwei Sparten:

a) wir vermieten unsere Vereinsräume öfter stundenweise (macht Überschuss)
b) wir haben einen kleinen Laden (macht leider Fehlbetrag)

Frage: kann ich das gegen über dem Finanzamt als gesamtes angeben (dann gibt's einen Überschuss), oder muss ich um die Gemeinnützigkeit bangen?

Grüße

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 15.03.2019

Was Verluste anbelangt, werden die verschiedenen Betriebe zusammengerechnet.
Trotzdem sollte ein Dauerverlust auch bei Einzelbetrieben vermieden werden, weil die Frage der Mittelverwendung auch ohne Gesamtverlust von Bedeutung ist.

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: Etwas Verzweifelt ()
Datum: 13.05.2019

Hallo,

kann es sein, dass man in Anlage Gem (zur KöSt-Erklärung) doch die einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe separat aufführen muss (Zeile 11 bis 16 der Anlage Gem)?

Grüße

Re: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Grundsätzlich schon. Die Frage ist aber, welche Betriebe man zusammenfassen kann. Bei Warenverkauf und Gastronomie wäre das z.B. denkbar.