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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Grunderwerbsteuer
von: horst23 ()
Datum: 11.03.2019

Hallo,
wir bekommen von der Stadt ein Sportgelände ( Sportplatz mit Sporthalle) unentgeltlich gegen Bestellung eine Erbbaurechts übertragen, gleichzeitig bekommen wir für die Unterhaltung noch einen Zuschuß von der Stadt.
Ist dieser Vorgang eigentlich grunderwerbsteuerpflichtig für unseren Verein?

Re: Grunderwerbsteuer
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2019

Da die Übertragung entgeltlich erfolgt, ist sie grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG).
Es ja auch keine werthaltigen Auflagen mit der Übertragung verbunden.