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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostenerstattung Tierarzt und Helfer vor Ort
von: thl ()
Datum: 09.03.2019

Wir sind ein Tierschutzverein und arbeiten mit Tierärzten und Tierschützern vor Ort zusammen. Diese behandeln und kümmern sich um Straßenhunde und – katzen. Es stellt sich jetzt die Frage nach der Begleichung der Kosten.

1.) Dürfen wir den Tierschützern vor Ort die Kosten für die Behandlungskosten bzw Futterkosten erstatten? Die Rechnungen wurden immer auf die Namen der Tierschützer ausgestellt und auch bereits von diesen bezahlt. Die Tierarztrechnungen weisen auch die Namen der versorgten Tiere aus.

2.) Wir könnten zumindest die Tierarztrechnungen auch direkt begleichen – Überweisung auf das lokale Konto des Tierarztes. Diese hat jetzt jedoch lediglich eine Kostenaufstellung per Mail gesendet und möchte das Geld überwiesen haben. Danach würde er uns einen Beleg senden. Ist solch eine Buchung für uns zulässig?

Vielen Dank

Re: Kostenerstattung Tierarzt und Helfer vor Ort
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2019

1.) Dürfen wir den Tierschützern vor Ort die Kosten für die Behandlungskosten bzw Futterkosten erstatten? Die Rechnungen wurden immer auf die Namen der Tierschützer ausgestellt und auch bereits von diesen bezahlt. Die Tierarztrechnungen weisen auch die Namen der versorgten Tiere aus.

# Da geht in jedem Fall, wenn klargestellt ist, dass die Tiere im Auftrag des Vereins betreut werden. Das sollte vertraglich geregelt sein(auch die Kostenübernahme).

2.) Wir könnten zumindest die Tierarztrechnungen auch direkt begleichen – Überweisung auf das lokale Konto des Tierarztes. Diese hat jetzt jedoch lediglich eine Kostenaufstellung per Mail gesendet und möchte das Geld überwiesen haben. Danach würde er uns einen Beleg senden. Ist solch eine Buchung für uns zulässig?

# Das versteht ich nicht ganz: Warum schreibt der Tierarzt nicht einfach gleich eine Rechnung?
Grundsätzlich geht das aber. Sie müssen die Kosten halt nachweisen und dazu eine entsprechende Rechnung haben.

Re: Kostenerstattung Tierarzt und Helfer vor Ort
von: thl ()
Datum: 10.03.2019

Der Tierarzt stellt nach Erhalt des Geldes eine Quittung aus. Offenbar macht er alles über Quittung und schreibt keine Rechnungen da er über keine Software mit entsprechender Rechnungsstellung verfügt. Wir hatten nur Bedenken falls das Datum auf der Quittung nach der Überweisung liegt.

Re: Kostenerstattung Tierarzt und Helfer vor Ort
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2019

Wir hatten nur Bedenken falls das Datum auf der Quittung nach der Überweisung liegt.

# Nein, das ist sicher kein Problem.

Re: Kostenerstattung Tierarzt und Helfer vor Ort
von: thl ()
Datum: 11.03.2019

Vielen Dank das hat uns sehr geholfen