Re: Kostenerstattung Tierarzt und Helfer vor Ort
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2019
1.) Dürfen wir den Tierschützern vor Ort die Kosten für die Behandlungskosten bzw Futterkosten erstatten? Die Rechnungen wurden immer auf die Namen der Tierschützer ausgestellt und auch bereits von diesen bezahlt. Die Tierarztrechnungen weisen auch die Namen der versorgten Tiere aus.
# Da geht in jedem Fall, wenn klargestellt ist, dass die Tiere im Auftrag des Vereins betreut werden. Das sollte vertraglich geregelt sein(auch die Kostenübernahme).
2.) Wir könnten zumindest die Tierarztrechnungen auch direkt begleichen – Überweisung auf das lokale Konto des Tierarztes. Diese hat jetzt jedoch lediglich eine Kostenaufstellung per Mail gesendet und möchte das Geld überwiesen haben. Danach würde er uns einen Beleg senden. Ist solch eine Buchung für uns zulässig?
# Das versteht ich nicht ganz: Warum schreibt der Tierarzt nicht einfach gleich eine Rechnung?
Grundsätzlich geht das aber. Sie müssen die Kosten halt nachweisen und dazu eine entsprechende Rechnung haben.