Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2019
unser Verein möchte für ein Konzert einen Künstler engagieren, der uns sagt, da er monatlich zu wenig verdient, dürfe er keine Rechnung schreiben. Das klingt für mich sehr merkwürdig - eine Rechnung für eine selbständige Leistung schreiben darf doch jeder, oder?
# Ganz richtig. Das hört sich so an, als wollte jemand Schwarzeinnahmen.
Oft herrscht aber einfach nur elementare Unkenntnis. Bewährt hat sich dann Folgendes: Bitten Sie um eine "Quittung". Dass das steuerlich das Gleiche ist, wissen viele nicht und sind dazu eher bereit.
Falls da wirklich etwas dran sein sollte: Welchem Vergehen macht sich der Vorstand schuldig, wenn er sich hier darauf einlässt, den Künstler ohne Rechnung zu bezahlen?
# Dann fehlt ein Nachweis über die Mittelverwendung. Das gefährdet die Gemeinnützigkeit.
Wie kann er dafür haftbar gemacht werden?
# Wenn es zu einem Schaden kommt, etwa beim Entzug der Gemeinnützigkeit, könnte der Vorstand haftbar gemacht werden.