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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Künstlerengagement ohne Rechnung
von: LuHa ()
Datum: 08.03.2019

Hallo,

unser Verein möchte für ein Konzert einen Künstler engagieren, der uns sagt, da er monatlich zu wenig verdient, dürfe er keine Rechnung schreiben. Das klingt für mich sehr merkwürdig - eine Rechnung für eine selbständige Leistung schreiben darf doch jeder, oder?

Falls da wirklich etwas dran sein sollte: Welchem Vergehen macht sich der Vorstand schuldig, wenn er sich hier darauf einlässt, den Künstler ohne Rechnung zu bezahlen? Wie kann er dafür haftbar gemacht werden?

Gruß
LuHa

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2019

unser Verein möchte für ein Konzert einen Künstler engagieren, der uns sagt, da er monatlich zu wenig verdient, dürfe er keine Rechnung schreiben. Das klingt für mich sehr merkwürdig - eine Rechnung für eine selbständige Leistung schreiben darf doch jeder, oder?

# Ganz richtig. Das hört sich so an, als wollte jemand Schwarzeinnahmen.
Oft herrscht aber einfach nur elementare Unkenntnis. Bewährt hat sich dann Folgendes: Bitten Sie um eine "Quittung". Dass das steuerlich das Gleiche ist, wissen viele nicht und sind dazu eher bereit.

Falls da wirklich etwas dran sein sollte: Welchem Vergehen macht sich der Vorstand schuldig, wenn er sich hier darauf einlässt, den Künstler ohne Rechnung zu bezahlen?

# Dann fehlt ein Nachweis über die Mittelverwendung. Das gefährdet die Gemeinnützigkeit.

Wie kann er dafür haftbar gemacht werden?

# Wenn es zu einem Schaden kommt, etwa beim Entzug der Gemeinnützigkeit, könnte der Vorstand haftbar gemacht werden.

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: LuHa ()
Datum: 08.03.2019

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Das heißt, dass eine "einfache" Quittung, die den Erhalt der Gage quittiert, steuerlich gleichzusetzen ist mit einer ordentlichen Rechnung?

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2019

Ganz richtig.

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: LuHa ()
Datum: 08.03.2019

Danke!

Aber in welchen Fällen ergibt sich denn überhaupt die Notwendigkeit einer ordentlichen Rechnung (d.h. mit Rechnungsnummer, USt-Ausweis bzw. Verweis auf Kleinunternehmerregelung etc.), wenn stets auch eine einfache Quittung reicht?

Oder ist die Argumentationslinie hier die, dass wir als Verein lediglich (unseren Mitgliedern sowie dem Finanzamt) rechenschaftspflichtig darüber sind, dass die Mittel satzungsgemäß verausgabt werden und das belegen wir auch mit einfachen Quittungen - und ob das aus Sicht des Rechnungsstellers bzw. Quittungsempfängers steuerlich korrekt ist, hat uns nicht zu interessieren?

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2019

Aber in welchen Fällen ergibt sich denn überhaupt die Notwendigkeit einer ordentlichen Rechnung (d.h. mit Rechnungsnummer, USt-Ausweis bzw. Verweis auf Kleinunternehmerregelung etc.), wenn stets auch eine einfache Quittung reicht?

# Es gibt hier keinen Unterschied. Steuerlich ist auch eine "Quittung" eine Rechnung.
Sie muss die gleichen Inhalte umfassen.
Der Verweis auf die Kleinunternehmerregelung ist übrigens nicht erforderlich.

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: LuHa ()
Datum: 08.03.2019

Was meinen Sie mit "Sie muss die gleichen Inhalte umfassen."? -> Das heißt eine "Quittung" muss alles umfassen, was in § 14 Abs. 4 UStG steht? (Übrigens: Nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 ist doch der Verweis auf die Kleinunternehmerregelung notwendig, oder?)

Ich verstehe unter einer "Quittung" lediglich eine Bescheinigung darüber, dass Geld geflossen ist.

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2019

Wie gesagt steuerlich gibt es diesem Unterschied nicht.

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: LuHa ()
Datum: 08.03.2019

Entschuldigen Sie, dass ich so oft nachfrage. Das heißt, dass Sie unter "Quittung" eben etwas verstehen, dass alle gemäß § 14 Abs. 4 UStG genannten Angaben enthält?

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: pfeffer ()
Datum: 08.03.2019

Ja, steuerlich gilt alles als Rechnung, was diese Angaben enthält.
Eine Quittung, die nur den Betrag umfasst, wäre ungewöhnlich. Übilcherweise wird auch der Empfänger, der Zahlungsgeber und der Gegenstand genannt. Dann sind die meisten Bedingungen schon erfüllt.

Re: Künstlerengagement ohne Rechnung
von: LuHa ()
Datum: 09.03.2019

Alles klar, vielen Dank!