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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Inventur in gemeinnützigen Vereinen
von: Wine ()
Datum: 04.03.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser Verein muss keine Bilanz erstellen. Der Jahresabschluss erfolgt über die EÜR. Daher, so habe ich verstanden, müssen wir keine Inventur machen.
Dennoch sammelt sich im laufe der Jahre „Kleininventar“ an (Kaffeegeschirr, Stühle, Bräter…etc.). Müssen wir dieses Inventar erfassen ? Eine finanzielle Bewertung könnte bei vielen Positionen nicht erfolgen bzw. nur geschätzt werden.

Danke für Ihre Antwort.

Re: Inventur in gemeinnützigen Vereinen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2019

Regelmäßig wird man nur Analagegüter im Wert von über 150 Euro erfassen.
Das ist die steuerliche Vorgabe, die man auch im außersteuerlichen Bereich anwenden kann.

Re: Inventur in gemeinnützigen Vereinen
von: Wine ()
Datum: 05.03.2019

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Regelmäßig wird man nur Analagegüter im Wert von
> über 150 Euro erfassen.
> Das ist die steuerliche Vorgabe, die man auch im
> außersteuerlichen Bereich anwenden kann.

Guten Morgen Herr Pfeffer,
interpretiere ich das so, dass wir als Verein (EÜR) per Gesetz nicht gezwungen/aufgefordert sind, Anlagegüter >150 EUR und <800 EUR detailliert aufzulisten ?
Es ist eher eine Empfehlung dies zu tun (kann....) ?

Re: Inventur in gemeinnützigen Vereinen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.03.2019

interpretiere ich das so, dass wir als Verein (EÜR) per Gesetz nicht gezwungen/aufgefordert sind, Anlagegüter >150 EUR und <800 EUR detailliert aufzulisten ?
Es ist eher eine Empfehlung dies zu tun (kann....) ?

# Ja, weil die gesetzlichen Vorgaben ja nur im Fall der Steuerpflicht gelten. Das wäre also auf steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftbetriebe beschränkt.
Im Übrigen muss der Verein nur einen ausreichenden Mittelverwendungsnachweis machen. Dafür gibt es aber keine verbindlichen Vorgaben.