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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Flutlicht
von: TuSchen ()
Datum: 25.02.2019

Guten Tag!

Ich hätte eine Buchungsfrage.
Da unsere Flutlichtstrahler teilweise defekt waren, haben wir vier neue Flutlichtstrahler angeschafft.
Abzüglich des erhaltenen Zuschusses der Stadt haben wir für jeden einzelnen Strahler 451,49€ gezahlt
(Bruttobetrag, da wir die Kleinunternehmerregelung anwenden).
Wie lautet das korrekte Konto im SKR03? Zählt es als Reparatur? GWG ist es doch nur, wenn beweglich, oder?
Und ins Anlagevermögen kommt es erst ab 800,00€?

Vielen Dank im Voraus!

MfG

Re: Flutlicht
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2019

Nein, GWG gilt nicht nur für bewegliche Wirtschaftsgüter. Ein Strahler wird zudem als Anlage und nicht als Baulichkeit gelten. Die Anschaffungkosten können also so oder so sofort abgeschrieben werden.

Re: Flutlicht
von: TuSchen ()
Datum: 27.02.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich bin leider, was Vereinsbuchhaltung angeht, noch nicht so recht im Thema. Welches Konto muss ich denn ansprechen, oder in welchem Bereich muss hier gebucht werden?
MfG

Re: Flutlicht
von: TuSchen ()
Datum: 27.02.2019

Achso, ich sehe gerade, dass ich in meiner Frage den falschen Kontenrahmen angegeben habe. Richtig ist natürlich SKR49.

Re: Flutlicht
von: pfeffer ()
Datum: 27.02.2019

Bei sofortiger Abschreibung wären das Kosten des Sportanlagen(dese Sportbetriebs. Je nachdem ob unbezahlter, Amateur- oder Profisport fällt das in den idellen Bereich, Zweckbetrieb Sport oder steuerpflichtige wirtschaftlichen Geschäftbetrieb Sport.

Re: Flutlicht
von: TuSchen ()
Datum: 27.02.2019

Ganz herzlichen Dank!