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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
freie Rücklagen buchen
von: midgard ()
Datum: 01.02.2019

Hallo,

ich hab mal eine Frage:

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben von unserem Bankkonto eine Summe X an freien Rücklagen gebildet und diese auf unser extra dafür geschaffenes Tagesgeldkonto überwiesen.

Welche Buchungssätze muss ich in SKR 49 vollziehen

Bankkonto – Kto 945
Tagesgeldkonto – Kto 950
freie Rücklagen – Kto 1010 ???

Hoffe, ihr könnt einem Unwissenden helfen..

Gruß

Re: freie Rücklagen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 01.02.2019

Ich empfehle ja nicht, die Rücklagen nach dem DATEV-Verfahren zu buchen, weil das unsäglich kompliziert ist.
Die Umbuchung zwischen den Bankonten ist ohne Bedeutung, weil für die Rücklagenbildung nicht erforderlich.
Gebucht wird dann 3965 (Einstellungen in freie Rücklagen gem. § 62
Abs. 1 Nr. 3 AO( an 1070 (Freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO).
Das hat dann aber Folgen für die GuV bzw. EÜR und muss dort dann wieder neutralisiert werden:

Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr
- Entnahmen aus dem Vereinskapital
- Entnahmen aus den Rücklagen
+ Einstellungen in das Vereinskapital
+ Einstellungen in die Rücklagen

Re: freie Rücklagen buchen
von: kit ()
Datum: 11.11.2020

Wenn nicht über DATEV, wie dann?

Re: freie Rücklagen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 12.11.2020

Gemein ist nicht über DATEV, sondern nach dem Verfahren, das die DATEV dafür vorgibt.
In der Fibu kann man die Rücklagen z.B. gegen statistische Konten (9000er-Bereich) buchen. Dann nutzt man zwar die Rücklagenkonten des SKR 49, aber die Rücklagen laufen nicht wie nach dem DATEV-Verfahren über Erfolgskonten.
Bei Bilanzierern sind die Rücklagen ja nicht anderes als Sonderfälle der Gewinnrücklage. Entsprechend kann man das auf der Passivseite der Bilanz umbuchen.

Re: freie Rücklagen buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.11.2020

Habe das gleiche Problem.
Die gebildeten Rücklage der letzten Jahre sind ja im gesamten Vermögen enthalten.
Ich würde die Rücklagen in der FiBu halt gerne kenntlich machen und ausweisen. Aber sie dürfen nicht Teil der EÜR sein. Normaler Weise würde ich sie ja im Bestandskonto Passiv ausweisen. Aber ich kann den Wert da ja nicht einfach buchen. Mir fehlt ja das Gegenkonto.
Eine weitere interne Konto "Rücklagen" wäre auch falsch, denn dort würde ja das Vermögen größer werden.
Stehe da auch was auf dem Schlauch.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: freie Rücklagen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 13.11.2020

Aber ich kann den Wert da ja nicht einfach buchen. Mir fehlt ja das Gegenkonto.

# Bei Bilanzierern würde man die "Gewinnrücklagen" (Gewinnvortrag vor Verwendung) entsprechend aufteilen .
Weil EÜR-Rechner so etwas nicht kennen, kann man einfach gegen ein statistisches Konto (Klasse 9000) buchen. Dann wird Aufwand und Ertrag nicht berührt und die EÜR nicht beeinflusst.
Wichtig ist, dass bei der Bildung und Auflösung von Rücklagen nie gegen ein Erfolgskonto gebucht wird. Das erfolgt immer parallel in einem eigenen Buchungssatz.

Eine weiteres internes Konto "Rücklagen" wäre auch falsch, denn dort würde ja das Vermögen größer werden.

# Man muss diese Konten ja nicht in die Vermögensaufstellung einbeziehen.
Möglich wäre auch, die Rücklagenkonten im 9000er Bereich zu bilden. Dann wird das von keiner automatischen Auswertung erfasst.

Re: freie Rücklagen buchen
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.11.2020

> # Man muss diese Konten ja nicht in die
> Vermögensaufstellung einbeziehen.
> Möglich wäre auch, die Rücklagenkonten im 9000er
> Bereich zu bilden. Dann wird das von keiner
> automatischen Auswertung erfasst.

OK. Aber wie soll ich das 9000er Konto bebuchen? Ich muss dem Konto ja einen Wert zubuchen. Dafür benötige ich immer Bank/Barkassenkonto. Ich kann nicht einfach einen Wert in das Sachkonto buchen.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: freie Rücklagen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 13.11.2020

Dafür benötige ich immer Bank/Barkassenkonto.

# Nein. Gebucht würde z.B. freie Rücklage gegen Statistikkonto

Re: freie Rücklagen buchen
von: Gerhard ()
Datum: 07.06.2021

Wenn man Rücklagen buchen möchte (4/3) und in der Verömgensufstellung darstellen möchte geht dies nur über neutrale Konten, die weder in der Erfolgsrechnung noch in der Vermögensaufstellung das Ergebnis beeinflussen. Es handelt sich ja nur um die Darstellung und Ausweisung der Rücklagen im Kassenbericht.
Die Rücklagen sind keine zusätzlichen Gelder sondern sind im Geldvermögen bereits enthalten. Hier wird ja nur die Verwendung in der Regel Überschüsse dokumentiert.
Ich habe das so gelöst::
Ich möchte zb. 21000,€ in die Rücklage einstellen.
8550 Freie Rücklagen 9500.00 €
8510 Zeckerfüllungsrücklage
850 Ergebnisverwendung

Re: freie Rücklagen buchen
von: Gerhard ()
Datum: 07.06.2021

Wenn man Rücklagen in der 4/3 buchen möchte und in der Verömgensufstellung darstellen möchte geht dies nur über neutrale Konten, die weder in der Erfolgsrechnung noch in der Vermögensaufstellung das Ergebnis beeinflussen. Es handelt sich ja nur um die Darstellung und Ausweisung der Rücklagen im Kassenbericht.
Die Rücklagen sind keine zusätzlichen Gelder sondern sind im Geldvermögen bereits enthalten. Hier wird ja nur die Verwendung, in der Regel Überschüsse dokumentiert.
Ich habe das so gelöst::
Ich möchte zb. 21,000,€ in die Rücklage einstellen. Dann buche ich:
855 Freie Rücklagen +9.500.00 €
851 Zeckerfüllungsrücklage +11.500,00 €
Gegenkonto ist
850 Ergebnisverwendung -21.000,00€
Damit sind die Buchungen neutralisiert und beinflussen weder die Vermögensaufstellung noch die Einnahme-Überschussrechnug.
Ich benutze den SKR 03

Re: freie Rücklagen buchen
von: Gerhard ()
Datum: 07.06.2021

Gerhard schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn man Rücklagen buchen möchte (4/3) und in der
> Verömgensufstellung darstellen möchte geht dies
> nur über neutrale Konten, die weder in der
> Erfolgsrechnung noch in der Vermögensaufstellung
> das Ergebnis beeinflussen. Es handelt sich ja nur
> um die Darstellung und Ausweisung der Rücklagen im
> Kassenbericht.
> Die Rücklagen sind keine zusätzlichen Gelder
> sondern sind im Geldvermögen bereits enthalten.
> Hier wird ja nur die Verwendung in der Regel
> Überschüsse dokumentiert.
> Ich habe das so gelöst::
> Ich möchte zb. 21000,€ in die Rücklage
> einstellen.
> 8550 Freie Rücklagen 9500.00 €
> 8510 Zeckerfüllungsrücklage
> 850 Ergebnisverwendung

Der Beitrag war noch nicht fertig und ist mir versehentlich reingerutscht.

Re: freie Rücklagen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 07.06.2021

Ja, dass kann man gut so machen.

Re: freie Rücklagen buchen
von: fh ()
Datum: 06.10.2023

Guten Tag,

ich habe zu diesem Thema auch eine Frage:

Wir sind ein gemeinnütziger e.V. und bilanzieren. Für 2021 haben wir erstmalig eine Freie Rücklage eingestellt. Unser StB hat sie über 1070/3965 eingebucht.
Nun frage ich mich wie ich die Freie Rücklage im Folgejahr bei der Gewinn/Verlust-Vortragsverbuchung berücksichtigen soll.
Muss ich die Freie Rücklage auf unsere drei Bereiche IB, ZB, wGB aufteilen und dann anteilig über die jeweiligen Gewinn/Verlust-Vortragskonten verbuchen?

Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen, danke!

Re: freie Rücklagen buchen
von: pfeffer ()
Datum: 06.10.2023

Die freie Rücklage wird in der Bilanz im Eigenkapitalbereich fortgeführt (jeweils über den Saldenvortrag).
Eine Aufteilung auf die steuerlichen Bereiche erfolgt nicht, weil es eine bloße Bestandsbuchung ist.