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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Akzeptieren von Rechnungen übet 250 Euro
von: D. S. ()
Datum: 15.01.2019

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an die Steuerexperten hier. Laut kaufmännischer Buchführung in einem Betrieb (umsatzsteuerpflichtig), ist es ja notwendig bei Ausgabenbelege über 250 Euro eine richtige Rechnung anzufordern, der Kassenbeleg reicht da ja nicht.
Wie verhält sich dies bei einem Verein? Wann ist ein Beleg ordnungsgemäß? Reicht z. B bei einer Rechnung über 400 Euro der Kassenbeleg, da ja keine Vorsteuer geltend gemacht wird?

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank D. S.

Re: Akzeptieren von Rechnungen übet 250 Euro
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2019

Die genannten Vorgaben für die Belege kommen ja aus dem Umsatzsteuerrecht. Ertragssteuerlich würde es genügen, wenn ein klarer Nachweis vorliegt, wer was wann in welcher Höhe an wen berechnet.
Also:
- Rechnungssteller
- Rechnungsempfänger (vollständige Adresse)
- Rechnungsgegenstand (so genauer bezeichnet, dass eine Zuordnung als Betriebsausgabe möglich ist)
- Betrag
- Datum

Dann fehlt gegenüber den umsatzsteuerlichen Vorgaben aber nur noch die Steuernummer und die Belegnummer.

Re: Akzeptieren von Rechnungen übet 250 Euro
von: nochmal ich ()
Datum: 16.01.2019

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Es geht um Rechnungen im ideellen Bereich. Wir bezahlen also keine Steuer. Gilt dann trotzdem die Grenze mit 250 Euro. Es ist bei uns ein Dauerstreitthema, ob ein Kassenbeleg als Rechnung genügt oder nicht bei hohen Rechnungen. Wir suchen nach Rechtsgrundlagen sind aber nicht richtig fündig geworden.

Vielen Dank für eine Antwort

Re: Akzeptieren von Rechnungen übet 250 Euro
von: pfeffer ()
Datum: 16.01.2019

Die Kleinbetragsgrenze (250 Euro) ist wie gesagt eine umsatzsteuerliche Regelung, die hier nicht greift.