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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gewinnausschüttung eines nicht gemeinn. Vereins
von: Dieter G. ()
Datum: 09.01.2019

Ist es möglich - sofern es die Satzung gestattet -, dass ein nicht gemeinnütziger Verein die Gewinne aus seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in unbeschränkter Höhe an die Vereinsmitglieder ausschüttet?

Re: Gewinnausschüttung eines nicht gemeinn. Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2019

Grundsätzlich ja. Es könnte dann aber der Verdacht aufkommen, dass es sich um einen wirtschaftlichen Verein handelt - mit evtl.Folgen für die Rechtsfähigkeit

Re: Gewinnausschüttung eines nicht gemeinn. Vereins
von: Dieter G. ()
Datum: 09.01.2019

Interessanter Aspekt. Vermutlich wird die Rechtsfähigkeit nicht erteilt, weil es einem Verein grundsätzlich zumutbar sei, sich in einer anderen Rechtsform zu organisieren (GmbH, AG, UG, Genossenschaft), so dass § 22 BGB ad adsurdum geführt wird und entfallen könnte. Oder sind Gründe ersichtlich, die es einem wirtschaftichen Verein unzumutbar machen, sich anderweitig zu organisieren?

Re: Gewinnausschüttung eines nicht gemeinn. Vereins
von: pfeffer ()
Datum: 09.01.2019

Praktisch werden wirtschaftliche Vereine nur in zwei Fällen anerkannt:
- Forstbetriebsgemeinschaften
- landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften
Für beide Fälle gibt es eine besondere gesetzliche Regelung.

Die Alternative wäre eine Genossenschaft.