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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Anschaffung E-Klavier
von: ger1842 ()
Datum: 06.01.2019

Hallo,
wir beabschtigen ein E-Klavier für ca. 1.500,00 Brutto zu kaufen. Wir erstellen eine EÜR und sind nicht KöSt- und GewSt-pflichtig.Es ergeben sich folgende Fragen:
1. Muss die Anschaffung über eine Nutzngsdauer (wir würden 5 Jahre ansetzen) verteilt werden und somit nur die Abschreibung in der EÜR erfasst?
2. Das Klavier kommt in den Chorproben als auch bei der Vorbereitung bzw. Aufführung von Chorkonzerten zum Einsatz. Können wir die Abschreibungen unter Zweckbetriebe erfassen?
3. Können wir damit auch die Vorsteuer geltend machen (wir leigen über 17.500,00 Euro Umsatz)?
Schon mal Danke für die Antworten.

Re: Anschaffung E-Klavier
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2019

1. Muss die Anschaffung über eine Nutzngsdauer (wir würden 5 Jahre ansetzen) verteilt werden und somit nur die Abschreibung in der EÜR erfasst?

# Im steuerbegünstigten Bereich gibt es keine steuerliche Pflicht zur Abschreibung, weil keine Gewinneinkünfte vorliegen.

2. Das Klavier kommt in den Chorproben als auch bei der Vorbereitung bzw. Aufführung von Chorkonzerten zum Einsatz. Können wir die Abschreibungen unter Zweckbetriebe erfassen?

# Ja, aber wegen der Steuerfreiheit der Einnahmen, gibt es bei der Zuordnung ideeller Bereich/Zweckbetrieb faktisch keinen Unterschied

3. Können wir damit auch die Vorsteuer geltend machen (wir liegen über 17.500,00 Euro Umsatz)?

# Nur, wenn das Klavier für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird. Das wäre bei Konzerten mit Eintrittsgelder grundsätzlich der Fall. Aber erheben Sie bisher schon Umsatzsteuer?

Re: Anschaffung E-Klavier
von: ger1842 ()
Datum: 07.01.2019

Erstmal Danke für die Antworten.
Für das Jahr 2018 waren wir noch USt-pflichtig (wegen Umsatz 2017), waren aber unter der Grenze von 17.500,00 Umsatz. Damit bräuchten wir wohl für 2019 keine USt-anmelden, wenn wir nicht die Grenze von 50.000,00 erreichen.
Insofern würde sich tatsichlich die Frage nach dem Vorsteuerabzug nicht stellen. Auf die Kleinstunternehmeregelung wollen wir nichte freiwillig verzichten.