Re: Anschaffung E-Klavier
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2019
1. Muss die Anschaffung über eine Nutzngsdauer (wir würden 5 Jahre ansetzen) verteilt werden und somit nur die Abschreibung in der EÜR erfasst?
# Im steuerbegünstigten Bereich gibt es keine steuerliche Pflicht zur Abschreibung, weil keine Gewinneinkünfte vorliegen.
2. Das Klavier kommt in den Chorproben als auch bei der Vorbereitung bzw. Aufführung von Chorkonzerten zum Einsatz. Können wir die Abschreibungen unter Zweckbetriebe erfassen?
# Ja, aber wegen der Steuerfreiheit der Einnahmen, gibt es bei der Zuordnung ideeller Bereich/Zweckbetrieb faktisch keinen Unterschied
3. Können wir damit auch die Vorsteuer geltend machen (wir liegen über 17.500,00 Euro Umsatz)?
# Nur, wenn das Klavier für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird. Das wäre bei Konzerten mit Eintrittsgelder grundsätzlich der Fall. Aber erheben Sie bisher schon Umsatzsteuer?