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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: Kultbuberze ()
Datum: 12.12.2018

Hallo Ihr Lieben,

hier geht's um einen gemeinnützigen Sportverein ,dieser hat 4 verschiedene Sportbereiche.

Der Bereich Basketball lebt ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Es werden keinerlei Eintritte zu Turnieren o.ä. eingenommen. Die Mitglieder sind Kinder und erwachsene.

Zu den Ausgaben gehören

z.B.
Präs. an Mitglieder zu pers. Anlässem,
Sportkleidung mit Zuzahlung eines Eigenanteils durch das Mitglied
Fahrtkostenersatz lt. km-pauschale
Druck von Urkunden
Mieten für die Turnhalle

usw.

Ordne ich dann alle Ausgaben generell dem IB zu? Oder erfolgt hier noch die Unterscheidung ob Kinder oder erwachsene?

danke lg

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 12.12.2018

Eine Unterscheidung von Kindern und Erwachsenen ist nicht erforderlich und im Bereich Sport auch steuerlich nicht begründet.
Mangels wirtschaftlicher Einnahmen fallen alle Ausgaben in den ideellen Bereich.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: KultBuberze ()
Datum: 13.12.2018

Vielen lieben dank, das hilft mir wirklich sehr.

Kurz gesagt würde das auf jeden der Sportbereich zutreffen das alle Einnahmen und Ausgaben in den IB fallen sofern NUR Mitgliedsbeiträge oder Spenden eingenommen werden?


Wie werden in dem Fall Einnahmen verbucht wenn der Sportbereich "Basketball" z.B. Ausgaben für ein TrainigsLager ( z.B. Übernachtung + Verpflegung der Mitglieder ) 1:1 weiter berechnet an eine Firma X und den Betrag 1:1 erstattet bekommt?

LG

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 13.12.2018

Kurz gesagt würde das auf jeden der Sportbereich zutreffen, dass alle Einnahmen und Ausgaben in den IB fallen sofern NUR Mitgliedsbeiträge oder Spenden eingenommen werden?

# Ganz richtig.

Wie werden in dem Fall Einnahmen verbucht, wenn der Sportbereich "Basketball" z.B. Ausgaben für ein TrainigsLager ( z.B. Übernachtung + Verpflegung der Mitglieder ) 1:1 weiter berechnet an eine Firma X und den Betrag 1:1 erstattet bekommt?

# Ist die Firma X ein Sponsor oder erbringt der Verein an sie spezielle satzungsmäßige Leistungen, z.B. als Betriebsangehörige als Teilnehmer?

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: KultBuberze ()
Datum: 13.12.2018

Ob die Firma als Sponsor o.ä. fungiert muss ich noch erfragen.



Sollten die Firma X keine Gegenleistungen erhalten würde die Übernahme als Spende / Zuschuss oder ähnliches im IB landen?


Und im Umkehrschluss bei einer Gegenleistung wie Werbung im WG USt pflicht 19% ?

bzw. als Gegenleistung zb sportliches Training mit Mitarbeitern im ZB USt Pfl. 7% ?

LG

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 13.12.2018

Sollten die Firma X keine Gegenleistungen erhalten würde die Übernahme als Spende / Zuschuss oder ähnliches im IB landen?

# Ganz richtig.


Und im Umkehrschluss bei einer Gegenleistung wie Werbung im WG USt pflicht 19% ?

# Bei Werbung, ja.

bzw. als Gegenleistung zb sportliches Training mit Mitarbeitern im ZB USt Pfl. 7% ?

# Das wäre dann Zweckbetrieb, wei die Sportler keine Mitglieder sein müssen.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: Daddleer ()
Datum: 10.01.2019

Guten Tag,
ich betreue die Buchhaltung eines Sportvereins.
Nun ist es so, das Mitgliedsbeiträge und Spenden im ideellen Bereich verbucht werden.

Außerdem wird Sportkleidung angeschafft, die nur für den Sport genutzt werden kann.
Hierzu gibt es einen Eigenanteil der Mitglieder. Außerdem beteiligen sich die Mitglieder an den Fahrtkosten zu Sportveranstaltungen.

Ich verbuche die Eigenanteile im Zweckbetrieb Sport ; und Einnahmen aus Showauftritten im Zweckbetrieb.

Kosten, die nur durch Mitglieder entstehen, aus denen keine Einnahmen generiert werden, buche ich auch im Zweckbetrieb Sport, zumal es im ideellen Bereich keine vernünftige Sachkonten gibt.
Einnahmen im Zweckbetrieb Sport, Zb aus Eintrittsgelder gibt es nicht.

Ist es schädlich, Kosten des Sportbetriebs für die Mitglieder in den Zweckbetrieb Sport zu buchen und nicht in den ideellen Bereich?

Beispiel: Ideeller Bereich: Beiträge 1000 EUR
Spenden 300 EUR

Zweckbetrieb Sport: Eigenanteil 500 EUR
Sporthalle -1.500 EUR
Allg Kosten Sport -1.000 EUR

Ergo, ich buche All Kosten Sport in Zweckbetrieb Sport, auch wenn keine Einnahme generiert werden.

Vielen Dank für die Hilfe

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: Daddleer ()
Datum: 10.01.2019

auf welche Konten buche ich denn die Kostenarten, wenn ich keine entsprechenden Konten im ideellen Bereich habe? Muss ich die einrichten?

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2019

Spezielle Konten gibt es dafür nicht, die müssten eingerichtet werden.
Das wäre im Bereich 2600 - 2800.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: Daddleer ()
Datum: 10.01.2019

ergänzend:

wenn ich schiedsrichtergebühren habe, und keine einnahmen: auch in den ideellen Bereich.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2019

Kosten, die nur durch Mitglieder entstehen, aus denen keine Einnahmen generiert werden, buche ich auch im Zweckbetrieb Sport, zumal es im ideellen Bereich keine vernünftige Sachkonten gibt.
Einnahmen im Zweckbetrieb Sport, Zb aus Eintrittsgelder gibt es nicht.

Ist es schädlich, Kosten des Sportbetriebs für die Mitglieder in den Zweckbetrieb Sport zu buchen und nicht in den ideellen Bereich?

# Das wäre nicht ganz korrekt, weil mangels Einnahmen kein Zweckbetrieb vorliegt. Solange kein Vorsteueranzug erfolgt, bleibt sich das aber gleich.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: Daddleer ()
Datum: 10.01.2019

Also ist es wie bei einer Ergebnisträgerrechnung in der Kosten und Leistungsrechnung.

Einnahmen im zweckbetrieb dann auch ausgaben im zweckbetrieb. aber nur die dazugehören.

habe ich einnahmen aus Eintrittsgeldern im Bereich Basketball, dann Schiedsrichter Entgelt in Zweckbetrieb Sport

habe ich im gleichen Verein keine Einnahmen aus Eintrittsgeldern Handball, dann Schiedsrichter Entgelt in den ideellen Bereich

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 10.01.2019

Ganz richtig.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: LuHa ()
Datum: 12.01.2019

Mi dieser Vorgehensweise schmälert man aber doch sein Potenzial zur freien Rücklagenbildung, oder? Für die 10%-Grenze der möglichen freien Rücklagen zählen ja die Einnahmen des ideellen Bereichs, aber der Gewinn des Zweckbetriebs. Ergo: Ausgaben im ideellen Bereich schmälern die erlaubten Rücklagen nicht, Ausgaben im Zweckbetrieb schon...

pfeffer schrieb:
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> Kosten, die nur durch Mitglieder entstehen, aus
> denen keine Einnahmen generiert werden, buche ich
> auch im Zweckbetrieb Sport, zumal es im ideellen
> Bereich keine vernünftige Sachkonten gibt.
> Einnahmen im Zweckbetrieb Sport, Zb aus
> Eintrittsgelder gibt es nicht.
>
> Ist es schädlich, Kosten des Sportbetriebs für die
> Mitglieder in den Zweckbetrieb Sport zu buchen und
> nicht in den ideellen Bereich?
>
> # Das wäre nicht ganz korrekt, weil mangels
> Einnahmen kein Zweckbetrieb vorliegt. Solange kein
> Vorsteueranzug erfolgt, bleibt sich das aber
> gleich.

Re: Sportverein versch. Sportbereiche - Zuordnung Bereich??
von: pfeffer ()
Datum: 13.01.2019

Das ist natürlich richtig. Würde das Finanzamt aber auf die genaue Zuordnung achten, gäbe es ohnehin keinen Spielraum.