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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 04.11.2018

Hallo Zusammen,

ist der Kauf von Kostümen bei Cheerleadern, die nur bei Auftritten, getragen werden, dem Zweckbetrieb Sport zuzuordnen und die Eigenanteile in die Einnahmen Zweckbetrieb Sport zu buchen?

Vielen Dank

Re: Kostüme Cheerleader
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2018

Weden denn hier wirtschaftliche Einnahmen erzielt?

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 04.11.2018

die Kostüme werden bei Meisterschaften getragen, wo keine Einnahmen entstehen.

Aber auch im geringeren Umfang bei wenigen Auftritten gegen Entgelt.

Privat werden diese nicht getragen.

Re: Kostüme Cheerleader
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2018

Dann wären die Kosten im Wesentlichen im ideellen Bereich anzusiedeln.
Der Anteil des Zweckbetriebes kann evtl. außer Acht bleiben.

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 04.11.2018

Vielen Dank...

eine kurze Frage noch zu meinem generellen Verständnis:

Meine Ansicht war, das Sportveranstaltungen auch ohne Einnahmen zum Zweckbetrieb Sport gehört.

Heisst es dann, da die Kosten der Meisterschaften unter dem ideellen Bereich (2er Kontenklasse) gebucht werden müssen und nicht im 5er Bereich?

Ist dann die Faustregel: Ausgaben werden in den Bereich gebucht, wo Einzelkosten zu Einnahmen entstehen?

Ich hätte Aufwendungen für Sportreisen in den 5er Bereich gebucht und nicht in den Ideellen.

Außerdem, wenn ich keine Einnahmen habe, können Kosten doch trotzdem im wirtschaftlichen Bereich entstehen, oder?

Re: Kostüme Cheerleader
von: pfeffer ()
Datum: 04.11.2018

# Meine Ansicht war, das Sportveranstaltungen auch ohne Einnahmen zum Zweckbetrieb Sport gehört.

Nein, ohne wirtschaftliche Einnahmen kein Zweckbetrieb.

# Heisst es dann, da die Kosten der Meisterschaften unter dem ideellen Bereich (2er Kontenklasse) gebucht werden müssen und nicht im 5er Bereich?

Ja.

# Ist dann die Faustregel: Ausgaben werden in den Bereich gebucht, wo Einzelkosten zu Einnahmen entstehen?

Genau, es geht um die sachliche Zuordnung der Kosten.


# Ich hätte Aufwendungen für Sportreisen in den 5er Bereich gebucht und nicht in den Ideellen.

Auch hier ist die Frage, ob Einnahmen erzielt werden

# Außerdem, wenn ich keine Einnahmen habe, können Kosten doch trotzdem im wirtschaftlichen Bereich entstehen, oder?

Regelmäßig nicht. Eventuell als gemischte Aufwendungen. Aber immer ist die Frage, wodurch die Kosten veranlasst sind.

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 04.11.2018

Vielen Dank für die tolle Hilfe und ihre immerwährende Unterstützung

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 04.11.2018

Entschuldigung, doch noch eine Frage:

Gelten eigenanteile dann als wirtschaftliche Einnahmen, so dass die Buchung wieder in der 5er klasse auflebt?

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 05.11.2018

Ergänzend:

Wie kann ich bei Eigenanteilen differenzieren bei der Verbuchung:


Eigenanteil verbuchen als Aufwandsminimierung
Eigenanteil verbuchen als Einnahme (Gegenleistung)
Eigenanteil verbuchen als Spende (keine Gegenleistung)

Daddleer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Entschuldigung, doch noch eine Frage:
>
> Gelten eigenanteile dann als wirtschaftliche
> Einnahmen, so dass die Buchung wieder in der 5er
> klasse auflebt?

Re: Kostüme Cheerleader
von: pfeffer ()
Datum: 05.11.2018

Eigenanteile sind ja vorhandende Eigenmittel und keine aktuellen Einnahmen. Die werden also buchhalterisch nicht berücksichtigt. Es gibt keine Umsätze zwischen den steuerlichen Bereichen!
Das würde sich allenfalls als Fehlbetrag in der getrennten Gewinnermittlung niederschlagen.

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 05.11.2018

Sachverhalt:
Sportreise zur Meisterschaft
Kosten 1.000,00 EUR
Eigenanteil Mitglied 200,00 EUR

aber buche ich nicht:

Sportreise (2er-Sachkonto) an Bank 1.000,00 EUR
Bank an Einnahmen (2er-Sachkonto) 200,00 EUR

Re: Kostüme Cheerleader
von: pfeffer ()
Datum: 05.11.2018

Ach so, es getht um Eigenanteile der Mitglieder, nicht des Vereins.
Diese Eigenanteile sind wirtschaftliche Einnahmen. Wenn es sich um eine Zweckreise handelt, sind das Einnahmen des Zweckbetriebs.

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 05.11.2018

OK... Danke

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 05.11.2018

Nur um Missverständnisse zu vermeiden:

also sind Eigenanteile der Mitglieder zu Kostümen auch wirtschaftliche Einnahmen.

Wie gesagt, die Kostüme werden nur zu Meisterschaften etc., genutzt und durch Meisterschaften etc. werden keine Einnahmen generiert.

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ach so, es getht um Eigenanteile der Mitglieder,
> nicht des Vereins.
> Diese Eigenanteile sind wirtschaftliche Einnahmen.
> Wenn es sich um eine Zweckreise handelt, sind das
> Einnahmen des Zweckbetriebs.

Re: Kostüme Cheerleader
von: pfeffer ()
Datum: 05.11.2018

# also sind Eigenanteile der Mitglieder zu Kostümen auch wirtschaftliche Einnahmen.

Das hängt von der rechtilchen Gestaltung ab. Da die Kostüme zweckgebunden verwendet werden, können sie aus allen Mitteln des Vereins finanziert werden.
Es käme also auch eine Spende der Mitglieder für die Beschafftung der Kostüme in Frage.
Das dürfte die sinnvollere Variante sein (statt einer Art Nutzungsgebühr).

Re: Kostüme Cheerleader
von: Daddleer ()
Datum: 05.11.2018

ich verstehe. Rechtlich bedeutet:

es sei denn es findet ein Eigentumsübergang statt, dann wirtschaftliche Einnahme.

falls mit der Verpflichtung im Verein zu tragen, dann Zweckbetrieb , ansonsten wirtschaftlicher Betrieb...

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> # also sind Eigenanteile der Mitglieder zu
> Kostümen auch wirtschaftliche Einnahmen.
>
> Das hängt von der rechtilchen Gestaltung ab. Da
> die Kostüme zweckgebunden verwendet werden, können
> sie aus allen Mitteln des Vereins finanziert
> werden.
> Es käme also auch eine Spende der Mitglieder für
> die Beschafftung der Kostüme in Frage.
> Das dürfte die sinnvollere Variante sein (statt
> einer Art Nutzungsgebühr).