Re: Mitgliedsbeitrag erlassen
von: pfeffer ()
Datum: 29.10.2018
# Kann der Vorstand beschließen, dass für einkommensschwache Familien der Jahresbeitrag erlassen wird?
In der Regel ist dafür die MV zuständig. Wegen des Vermögensverlustes, der hier entsteht, ist es auch angeraten, die MV entscheiden zu lassen.
Wenn die Kinder Mitglieder sind, sollte das auf Satzungsbasis geregelt werden, weil es sich ja um eine Ungleichbehandlung handelt.
# Oder können wir um Zweckgebundene Spenden bitten, dass wir für solche Fälle ein Budget haben.
Das ist natürlich immer möglich. Da es um eine zweckgebundene Mittelverwendung geht, gibt es da auch keine Bedenken.