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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gemeinsame Buchhaltung zweier Vereine
von: fabianwolf ()
Datum: 16.10.2018

Liebes Forum,

wir möchten gemeinsam mit einem anderen gemeinnützigen Verein eine gemeinsame Buchhaltungskraft beschäftigen. Alleine können sich die beiden Vereine jeweils keine eigene Person leisten und in der Zusammenlegung würde eine attraktive Stelle entstehen.

Wie kann das vertraglich abgebildet werden? In meinen Augen kommt ein Dienstleistungsvertrag oder eine Arbeitnehmerüberlassung in Betracht. Gibt es weitere und was wäre von Vorteil? Und welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat das?

Vielen Dank!

Re: Gemeinsame Buchhaltung zweier Vereine
von: pfeffer ()
Datum: 16.10.2018

Eine Arbeitnehmerüberlassung wäre erlaubnispflichtig und hat auch keine erkennbaren Vorteile.
Besser wird eine Dienstleistungevereinbarung sein.
Die Einnahmen daraus fallen in den steuerpflichtigen Bereich und sind umsatzsteuerbar.