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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer Vorträge an Schulem
von: tg ()
Datum: 24.09.2018

Mitarbeiter unseres gemeinnützigen Vereins halten vermehrt an Schulen für Schüler Vorträge und Seminare z.B. zum Thema Sucht.. Die Schule bezahlt den Verein gemäß Vertrag. Ist Umsatzsteuer auszuweisen oder handelt es sich um einen Vortrag belehrender Art ?
Ändert sich etwas, wenn die Schüler den Vortrag bezahlen ?
Ändert sich etwas, wenn der Vortrag sich an die Lehrer wendet ?

Re: Umsatzsteuer Vorträge an Schulem
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 24.09.2018

Ist Umsatzsteuer auszuweisen oder handelt es sich um einen Vortrag belehrender Art ?
# Die Frage ist sicher nicht der Lehrinhalt, sondern die Form. Es muss eine "Veranstaltung" sein, d.h. der Verein muss den organisatorischen Rahmen stellen, nicht nur den Referenten.

Ändert sich etwas, wenn die Schüler den Vortrag bezahlen ?
# Nein, entscheidend ist nur, dass für den Vortrag bezahlt wird und nicht für Nebenleistungen.

Ändert sich etwas, wenn der Vortrag sich an die Lehrer wendet ?
# Nein, dann wäre es berufsbildend und das ist von der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22a UStG auch umfasst.